Bayerisches Kabinett billigt Mittelstandsförderungsgesetz

Unternehmensnachfolge soll steuerlich begünstigt werden.

 

München   -  03.04.2006

Mit mehreren Maßnahmen will die Bayerische Staatsregierung in der Mittelstandspolitik aktiv werden. So beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf für ein neues Mittelstandsförderungsgesetz, zur erfolgreichen Gestaltung von Unternehmensnachfolgen sowie den Mittelstandsbericht 2005. Wirtschaftsminister Erwin Huber erwartet von den neuen Fördermöglichkeiten eine positive Signalwirkung für die kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern.

Laut Huber gehören 99,7 Prozent der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Bayern zum Mittelstand. Sie erwirtschaften annähernd 42 Prozent des gesamtwirtschaftlichen Umsatzes und tragen rund 24 Prozent zum Export bei. Mehr als drei Viertel der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sind in mittelständischen Unternehmen beschäftigt. Der Mittelstand in Bayern ist mit knapp 84 Prozent der Ausbildungsplätze außerdem Hauptträger der dualen Berufsausbildung.  

Zu den Neuerungen des Mittelstandsförderungsgesetzes gehören unter anderem die Berücksichtigung mittelstandsfreundlicher Belange beim Erlass oder der Änderung von Rechtsvorschriften und zum Abbau investitionshemmender Vorschriften, die Förderung der Betriebsberatung sowie erweiterte Hilfestellung in den Bereichen Existenzgründung und Unternehmensnachfolge.

Die erfolgreiche Gestaltung der Unternehmensnachfolge und deren Erleichterung durch eine Reform der Erbschaftsteuer sind weitere zentrale Punkte der Mittelstandsinitiative der Staatsregierung. Allein in Bayern stehen nach einer vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie in den kommenden fünf Jahren rund 63.000 Unternehmensübertragungen von mittelständisch geführten Betrieben auf Nachfolger an. Davon sind rund eine halbe Million Arbeitsplätze betroffen. Zum Erhalt der Arbeitsplätze soll für jedes Jahr der Unternehmensfortführung die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuer reduziert werden und schließlich ganz entfallen, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird. Damit werde, so Huber, dem nach einem Generationswechsel entstehenden Investitionsbedarf Rechnung getragen und könnten die steuerlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden.

 

 

 

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