29.06.2005
Das am Dienstag, den 23.06.2005 in München von der TROWE-Gruppe veranstaltete Symposium zum Thema "Zukunft der HOAI und Zahlungsmoral am Bau" wurde von den Teilnehmern durchwegs positiv bewertet.
Nach einer Einführung durch Herrn Claus Werner Trowe, Hauptge-schäftsführer der TROWE-Gruppe, und Herrn Uri Schamir, Geschäftsführer Eberle GmbH, folgte ein Beitrag von Frau Heidi Aschl, Präsidentin der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Vizepräsidentin des BDB.
Einleitend bedauerte Frau Aschl die Tatsache, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 17.06.05 das Gesetz zur Einrichtung einer Bundesstiftung Baukultur in Unionsmehrheit abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat, um es dort aufheben zu lassen. Mit der Errichtung dieser Bundesstiftung Baukultur hätte ein wichtiges Signal gesetzt werden können, um die Baukultur in der kulturpolitischen Diskussion aufzuwerten.
Die in den HOAI gesetzlich geregelten Honorare sinken real seit vielen Jahren. Derzeit bestehe seitens der Architekten und Ingenieure die Befürchtung, dass im aktuellen Wahlkampf-Geschehen eine zügige Reformierung eher unrealistisch erscheint. Die Antwort auf die Frage, ob eine Honorarverordnung überhaupt notwendig sei, beantwortete Frau Aschl zunächst mit der Gegenfrage, ob jemand denn auf einer Brücke fahren möchte, die zum Schnäppchenpreis konstruiert wurde. Die HOAI diene sicherlich nicht dazu, die Baukosten in die Höhe zu treiben. Vielmehr trage sie der wichtigen Funktion des Verbrau-cherschutzes Rechnung. Ihren Vortrag beendete Frau Aschl mit einigen Sätzen zum Thema Zahlungsmoral am Bau. Eine im Frühjahr 2005 von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau unter ihren Mitgliedern durchgeführte Konjunkturumfrage ergab, dass die Zahlungsmoral der privaten Auftraggeber lediglich von 25 Prozent als gut/sehr gut bewertet wurde. 45 Prozent halten sie für befriedigend, 20 Prozent für schlecht und 10 Prozent für sehr schlecht. Bei den öffentlichen Auftraggebern verschlechtert sich dieses ohnehin pessimistische Bild weiter: 35 Prozent beurteilen die dort vorherrschende Zahlungsmoral als schlecht/sehr schlecht. Die Bauwirtschaft befände sich seit rd. 10 Jahren in einer Krise, wobei das Hauptproblem in den leeren, öffentlichen Kassen liege.
Nächster Referent zum Thema "Zukunft der HOAI" war Rainer Schofer, Vorstandsvorsitzender des DVP Deutscher Verband der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. Scho-fer stellte drei mögliche Zukunftsszenarien zum Thema HOAI gegen-über.
Model A: Abschaffung der HOAI
Die Wahrscheinlichkeit, der von Seiten des Wirtschaftsministeriums – sicherlich auch im Hinblick auf die Forderungen der EU – bevorzugten Variante, sei als sehr gering einzustufen. Ein Vorteil dieses Modells läge z. B. in einem auch für Planungsleistungen europaweit freiem Markt. Auf der anderen Seite gingen Nachteile, wie das Fehlen verbindlicher Leistungsbilder und standardisierter Vertrags-/Honorarvorgaben, aufwändigere Vergabeverfahren seitens der Auftraggeber und Unsicherheiten in der Preisbeurteilung, mit einher.
Modell B: Novellierung der HOAI ohne verbindliche Honorarregelung
Auch hier sei die Wahrscheinlichkeit als eher gering, mittelfristig jedoch als durchaus realistisch einzuschätzen. Neben den unter Modell A genannten Vorteilen wäre eine einfache Vertragsgestaltung und relativ einfache Angebotsprüfung anzuführen. Hauptnachteil, aus Sicht der betroffenen Freiberufler, wäre die fehlende Durchsetzbarkeit von Mindesthonoraren.
Modell C: Novellierung der HOAI (sechste) mit verbindlichen Honorarregelungen
Wenngleich der Zeitpunkt einer Umsetzung noch offen ist, scheint dies der aktuell wohl wahrscheinlichste Ansatz zu sein. Hier bliebe, unter den Prämissen einer einfacheren Anwendung, des Entfalls bzw. der Neuaufnahme einzelner Leistungsbilder und höchstmöglicher Transparenz, im Prinzip alles unverändert. Jedoch blieben auch die derzeit bestehenden Nachteile, wie Honorarunterschreitungen oder Probleme im EU-Wettbewerb etc., nach wie vor ungelöst.
Während der DVP die beabsichtigte sechste Novellierung der HOAI zwar begrüßt, ist Schofer der Meinung, dass derartige Vorgaben nicht zwingend gesetzlich geregelt sein müssen. Mittelfristig scheint das Fallen des Verbindlichkeitscharakters der HOAI ein bestimmt nicht nur als schlecht zu bewertendes Szenario zu sein.
Letzter Referent war Rechtsanwalt Rudolf Jochem, HOAI-Kommentator und Mitherausgeber der Zeitschrift Immobilien und Baurecht sowie Vorsitzender des FAIR e.V., welcher in seinem Vortrag auf Zusammenhänge und Hintergründe zwischen Berufshaft-pflichtversicherung und Haftung der Architekten und Ingenieure einging. Bekanntlich haben Architekten/Ingenieure aufgrund der bestehenden berufsrechtlichen Gesetzgebung die Berufsverpflichtung, ihre Berufsleistung gegen Mängel versichern zu lassen. Ein Schutz, welcher dem Verbraucher und Auftraggeber von Bauleistungen generell versagt wird, da bauausführende Firmen nach dem geltenden Versicherungsvertragsgesetz für Bauausführungsmängel keinen Versicherungsschutz erhalten können. Dass ein solches System Begehrlichkeiten weckt, liegt auf der Hand: Bei fast allen Auseinandersetzungen über Baumängel und deren Auswirkungen geraten die bei der Ausführung bzw. Vorbereitung des Bauvorhabens beschäftigten Architekten/Ingenieure in den Fokus der Geschädigten. Nicht nur der geschädigte Bauherr, zunehmend auch die Rechtssprechung, schielt vordergründig in Richtung Architekt/Ingenieur bzw. auf dessen Berufshaftpflichtversicherung, scheint dort die Chance am größten, eine Schadensdeckung zu erhalten.
Die Kernfrage lautet nun, wie lange dieses System noch überlebensfähig, d.h. wie lange die steigende Inanspruchnahme des Versicherers mit einer bezahlbaren Versicherungsprämie vereinbar ist. Die einfache Antwort auf diese Frage liegt in der Reduzierung der Schadenquote. Maßgeblicher Faktor für die Beeinflussung der Schadenquote ist das Anforderungsprofil von Architekten/Ingenieuren, welches neben der Vertragsgestaltung auch von der Rechtssprechung in Sachen Haftung bestimmt wird. Der optimale Zustand, so Jochem, wäre dann erreicht, wenn das Anforderungsprofil dem Aus- und Fortbildungsstand des Berufsstandes entspräche und keine Entscheidungen gefällt wür-den, welche das Anforderungsprofil des Architekten/Ingenieurs überraschend erhöhten. Die Realität zeigt jedoch, dass eine immer größe-re Kluft zu diesem Idealzustand entsteht.
Anhand einiger Beispiele aus der aktuellen Rechtssprechung verdeutlichte Jochem, wie weit die Haftung der Architekten/ Ingenieure, auch hinsichtlich des i.S.d. Werkvertrages geschuldeten Leistungserfolges, tatsächlich geht. Letztendlich kann nur ein Architektenvertrag, welcher die Regelungen des Werk- und Dienstvertrages so anwendet, dass dem Leistungsinhalt von Architekten-/Ingenieurleistungen folgend ein angemessener Interessenausgleich der Vertragsparteien erreicht wird, eine sachgerechte Lösung bieten. Um diese Idee nicht an der stringenten AGB-Rechtssprechung scheitern zu lassen, verlangt er, dass der Gesetzgeber ein System für die Entwicklung von Formularverträgen entwickelt.
Die Veranstaltung endete gegen 19.00 Uhr mit einem gemeinsamen Buffet. Neben den interessanten Vorträgen kam auch die Tatsache, dass zwischen den Einzelvorträgen Zeit für Fragen und Diskussionen blieb, beim Publikum sehr gut an.
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