16.04.2003
Brüssel (06.11.02) - Wer Aufwand und Kosten für die Grünung einer GmbH in Deutschland scheut, kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig ins Ausland ausweichen. Denn nach einem jüngst in Brüssel verkündeten Urteil müssen die deutschen Gerichte künftig auch die sogenannten "Billig-GmbHs" anerkennen, die beispielsweise in Großbritannien oder den Niederlanden nach wesentlich lockereren Vorschriften gegründet wurden.
Nach Meinung des EuGH verletzt die langjährige Praxis an deutschen Gerichten, Klagen und Rechtsgeschäfte von Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland an die Gründung einer deutschen GmbH zu knüpfen, die europäische Niederlassungsfreiheit, wie sie im EG-Vertrag garantiert ist.
Während in Deutschland zum Gründen einer Kapitalgesellschaft mindestens 25.000 Euro nötig sind, reicht in England bereits ein Mindeststammkapital von weniger als 100 Pfund zur Gründung einer "Limited Liability Company".
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erwartet nun langfristig auch ein Ende der Arbeitnehmermitbestimmung. Denn auch durch diese Besonderheit des deutschen Rechts werde die Niederlassung ausländischer Unternehmen gefährdet, so ein BDI-Sprecher.
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