Deregulierung im Bauordnungsrecht

25.08.2003

München - Die Bauordnung weiter vereinfachen und die Baugenehmigungsverfahren auch für kleine und mittlere gewerbliche Bauten weitestgehend abschaffen will Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein: "Wir wollen mehr Eigenverantwortung und schnellere Baugenehmigungen auch im Gewerbebau. Mit einer weiter vereinfachten Bauordnung soll das Bauen für Handwerksbetriebe und Mittelständler leichter möglich werden. Das kann Investitionen beschleunigen und bedeutet dann mehr Arbeitsplätze." Zu diesem Gesetzesvorhaben findet derzeit eine Verbandsanhörung statt, die bis Dezember abgeschlossen sein soll.

Die inzwischen dritte Stufe zur erneuten Vereinfachung der bayerischen Bauordnung sieht unter anderem vor, künftig auch kleine und mittlere Gewerbebauprojekte in qualifiziert beplanten Gebieten baugenehmigungsfrei zu machen. Voraussetzung ist, dass das Bauvorhaben in Einklang mit einem solchen Bebauungsplan steht. Beckstein: "Dieser Ansatz hat sich schon seit 1994 im Bereich des Wohnungsbaus bewährt; so sind ein Drittel solcher Projekte ohne Baugenehmigung entstanden, ohne dass es dabei zu Wildwest am Bau gekommen wäre. Das bedeutet aber zugleich mehr Eigenverantwortung sowie mehr Sorgfalt und Umsicht bei Bauherrn und Planern. Was nicht mehr amtlich geprüft wird, müssen diese selbst verantworten."

Daneben soll auch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren weiter abgespeckt werden, das rund vier Fünftel der noch genehmigungspflichtigen Projekte durchlaufen. Dazu soll das amtliche Prüfprogramm deutlich reduziert werden. Das bedeutet, dass nicht mehr amtlich gecheckt wird, ob örtliche Bauvorschriften, Abstandsflächen oder Anforderungen an Baugestaltung und Stellplätze eingehalten sind. Daneben soll die jetzt noch bei baulichen Anlagen für gewerbliche und industrielle Zwecke erfolgende Prüfung des baulichen Arbeitsschutzes entfallen.

Aber auch in den 6 Prozent der Sonderbauten, in denen eine Baugenehmigung weiterhin erforderlich ist, sollen die herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren weiter vereinfacht und verkürzt werden. Das betrifft Hochhäuser, größere Gaststätten, Kaufhäuser, Krankenhäuser und Schulen. Hier steht laut Beckstein zur Diskussion, ob bei diesen Vorhaben die Standsicherheit weiter amtlich oder ob diese – wie es bereits bei kleineren Vorhaben erfolgreich praktiziert wird- künftig ausschließlich von privaten Sachverständigen überprüft wird. Ein weiterer Ansatzpunkt der Novelle ist, dass die Baubehörden derzeit neben dem eigentlichen Baurecht auch eine Vielzahl von anderen Vorschriften mitprüfen; das reicht vom Arbeitsschutz bis hin zur Beachtung des erforderlichen Abstands etwa zu Eisenbahnstrecken. Beckstein: "Künftig wollen wir solches Fachrecht im Baugenehmigungsverfahren nur noch dann prüfen, wenn ein Fachgesetz ausdrücklich ein Genehmigungsverfahren für Bauprojekte vorsieht. Wenn !
wir schon bei so wichtigen Aspekten wie der Standssicherheit oder beim Brandschutz in der Mehrzahl der Bauvorhaben auf die Eigenverantwortung des Bauherren setzen, liegt doch der Gedanke nahe, dies auch in anderen Bereichen einzuführen."

Daneben sieht der Gesetzentwurf weitere baurechtliche Erleichterungen vor. Als Beispiel nannte Beckstein das neue Brandschutzkonzept, das sich im Gewerbebau auswirken wird: Eine Firma, die in einem Neubauprojekt etwa statt einem großen zusammenhängenden Lager mittels sogenannter Compartment-Bauweise mehrere kleine, voneinander abgeschottete schafft, muss wegen der damit reduzierten Brandgefahr weniger für den Brandschutz tun als bisher. Im Bereich des Wohnungsbaus können künftig Gebäude aus Holzkonstruktion mit bis zu fünf Geschossen errichtet werden. Außerdem hing bisher beim Brandschutz vieles von der Einzelfallentscheidung der Bauaufsichtsbehörden ab. Künftig sollen sich dagegen alle Brandschutzanforderungen für Gebäude, die keine Sonderbauten sind, unmittelbar aus geschriebenen Normen abschließend ergeben.

Laut Beckstein hat sich der seit der Bauordnungsnovelle von 1994 eingeschlagene Weg Bayerns bewährt: "Seit Inkrafttreten dieser Bauordnungsnovelle sind bis Mai 2003 in Bayern über 104.000 und damit rund ein Drittel aller seither errichteten Wohngebäude genehmigungsfrei gebaut worden. Vier Fünftel aller Bauvorhaben werden nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigt. Durch die Genehmigungsfreistellung und durch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren haben sich die Bauherren seit der Reform im Jahre 1994 rund 133 Millionen Euro gespart."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

 

 

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