Bekämpfung der Schwarzarbeit wird intensiviert

22.10.2003

Berlin (22.10.03) Das Bundesministerium der Finanzen hat gestern einen Entwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vorgstellt.Laut Ministerium habe die Schwarzarbeit in Deutschland ein alarmierendes Niveau erreicht. Sie schädige gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer und verursache enorme Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe bei den Sozialversicherungen und dem Staat. Schwarzarbeit sei kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufüge.
DurchPersonalaufstockungen sollen unter dem neu strukturierten Dach "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" künftig rund 7.000 Beschäftigte den Kampf gegen die Schwarzarbeit aufnehmen. Sie werden bundesweit flächendeckend an 113 Standorten vertreten sein.
Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Verfolgung von Schwarzarbeit und der damit einhergehenden Steuerhinterziehung auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die schädlichen Auswirkungen der Schwarzarbeit und die Notwendigkeit der Verfolgung werden stärker als bisher deutlich gemacht. Das Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung soll geschärft und die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit deutlich gemindert werden.
Bereits heute wird Schwarzarbeit strafrechtlich verfolgt. Sie ist regelmäßig mit Steuerhinterziehung, Betrug zu Lasten der Leistungsträger oder auch Verstößen gegen Ausländerrecht verbunden und in soweit strafbar.
Für Beitragshinterziehung (Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber) und Leistungsmissbrauch werden ergänzende Straftatbestände geschaffen. Vorgesehen sind wie bei den Straftatbeständen des Betruges und der Steuerhinterziehung Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren bzw. in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren. Maßgeblich für die Strafzumessung im Einzelfall ist stets die Schwere der Tat. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dem Bürger den Unrechtsgehalt von Schwarzarbeit vor Augen zu führen und damit präventiv zur Vermeidung von Schwarzarbeit beizutragen.
Das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung ist Bestandteil des Haushaltsstabilisierungskonzepts 2004 der Bundesregierung. Mit dem Gesetz und weiteren administrativen Maßnahmen sollen ab 2004 Mehreinnahmen von 1 Mrd. EUR jährlich für den Bund erzielt werden. Auch Länder und Kommunen werden vom Steuermehraufkommen profitieren.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für Mitte 2004 geplant.

 

 

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