07.01.2004
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird ein Übergang von dem zum Jahresende 2003 auslaufenden 100.000-Dächer- Programm zu einer neuen Förderung im Bereich der Solarenergie geschaffen. Für Solarstromanlagen, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen werden, ist künftig eine Grundvergütung von 45,7 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Dieser Betrag kann sich je nach Größe und Installationsort um verschiedene Bonusbeträge erhöhen.
Quelle: Verband Freier Berufe in Bayern e.V.
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