09.02.2005
Augsburg (09.02.2005) - Mit seinem Urteil zur Gebäudeeinmessung hat sich das Verwaltungsgericht Augsburg der Rechtsmeinung des IGVB angeschlossen. Der IGVB hatte einen Vermessungsingenieur bei seiner Klage gegen die Ablehnung mehrerer Anträge zur Übernahme seiner Gebäudeeinmessungen aktiv unterstützt. Die Richtlinie zur Übernahme von Gebäudeeinmessungen ist nun in einigen Punkten zu deregulieren. Ein Antrag auf Übernahme einer Gebäudeeinmessung ins Kataster durch Private kann zukünftig nicht mehr abgelehnt werden, wenn dadurch nur unerheblicher Mehraufwand für die Vermessungsbehörde verbunden ist, wenn die Grenzen nicht innerhalb der letzten 4 Jahre wiederhergestellt wurden und wenn der Antrag nach Baubeginn gestellt wurde. Eine später folgende Teilungsvermessung oder Abmarkung scheidet als Ablehnungsgrund ebenso aus.
Das Urteil stellt eine wesentliche Erleichterung für die privaten Ingenieurbüros dar, wodurch auch der Auftragsumfang in Zukunft steigen dürfte. Die Vermessungsverwaltung hat bereits im Vorfeld kommender Gespräche signalisiert, die Gebäudeeinmessung für den Freien Beruf deutlich zu öffnen.
Quelle:
Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung Bayern E.V.
http://www.igvb.de
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de