Recht: Mängel eines Gutachtens

18.02.2005

Inhaltliche Mängel eines Gutachtens berühren grundsätzlich den Entschädigungsanspruch des Sachverständigen nicht. Er entfällt ausnahmsweise nur dann, wenn der Sachverständige seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder er durch eine rechtserhebliche vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung die Unverwertbarkeit des Gutachtens herbeigeführt hat (OLG Naumburg, Beschl. vom 10.03.2004, 12 W 111/03).

 

 

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