17.10.2005
Handelt es sich bei den in mehreren Losen ausgeschriebenen Aufträgen (hier: Objektplanung einer Freianlage, Tragwerksplanung, Baugrund- und Gründungsberatung) nicht um Teilaufträge derselben freiberuflichen Leistung, sondern werden Ingenieurleistungen nachgefragt, die verschiedenen Fachbereichen der HOAI zuzuordnen sind, so ist für die Ermittlung des Schwellenwertes der konkrete Auftrag für das einzelne Los maßgeblich (VK Nordbayern, Beschl. v. 27.04.2005, 320.VK-3194-13/05).
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