"Der Umweltbericht in der Praxis"
München - 13.04.2007
Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern mitteilt, wurde mit der Änderung des Baugesetzbuches 2004 für grundsätzlich alle Bauleitpläne eine obligatorische Umweltprüfung eingeführt. Dazu hat die Oberste Baubehörde in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag den Leitfaden "Der Umweltbericht in der Praxis" Ende 2005 herausgegeben. Um den Städten und Gemeinden möglichst schnell eine Hilfestellung für ihre kurzfristig anstehenden Planungen an die Hand zu geben, konzentrierte sich diese Broschüre auf das Vorgehen bei Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen und Flächennutzungsplan-Änderungen. "Die jetzt erschienene zweite ergänzte Auflage beinhaltet auch das Vorgehen bei der Umweltprüfung eines Gesamt-Flächennutzungsplanes. Der Leitfaden zeigt auf, wie eine fachlich und rechtlich abgesicherte Umweltprüfung mit einem möglichst überschaubaren Verwaltungs- und Kostenaufwand durchgeführt werden kann. Er wendet sich daher in erster Linie an die Kommunen und die in deren Auftrag tätigen Planungsbüros", teilt Innenstaatssekretär Georg Schmid mit.
Die Oberste Baubehörde hat die nun erschienene zweite ergänzte Auflage des Leitfadens "Der Umweltbericht in der Praxis" ebenfalls gemeinsam mit dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, dem Bayerischen Gemeindetag sowie dem Bayerischen Städtetag überarbeitet. "Der Leitfaden richtet sich auch an Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Abwägung der Umweltbelange in der Bauleitplanung interessieren", so Schmid. Sie können den Leitfaden über das Internet unter http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/staedtebau/ anfordern. Den bayerischen Kommunen, den an der Bauleitplanung beteiligten Behörden und einer Vielzahl von Planungsbüros wird der Leitfaden zugesandt.
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