Schmid: "Bauherren können sich schon jetzt über zahlreiche Änderungen informieren"
München - 11.09.2007
"Die neue Bayerische Bauordnung bringt zahlreiche wichtige Änderungen. So erfasst die Genehmigungsfreistellung künftig auch kleine und mittlere handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben. Die Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren werden nochmals gestrafft. Die Gemeinden können ein vereinfachtes Abstandsflächenrecht einführen. Neu geordnet wird auch das Stellplatzrecht. Über diese und andere wichtige Neuerungen informiert der Sonderdruck "Die neue Bayerische Bauordnung 2008", teilte Innenstaatssekretär Georg Schmid am 11. September 2007 in München mit.
Der Bayerische Landtag hat am 18.07.2007 eine umfassende Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen, die zum 1.1.2008 in Kraft treten wird. Inzwischen liegt die Neufassung der BayBO vom 14.08.2007 vor, die im Internet unter http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/ abrufbar ist. Der Sonderdruck "Die neue Bayerische Bauordnung 2008" der Zeitschrift der Bayerischen Staatsbauverwaltung für Hochbau, Städtebau, Wohnungsbau, Straßenbau und Brückenbau "bauintern" informiert ausführlich und übersichtlich über die wichtigsten Neuerungen. Einzelexemplare des Heftes können beim Vögel-Verlag (Kalvarienbergstraße 22, 93491 Stamsried, Telefon 09466-94000) angefordert werden. Der Text ist auch im Internet unter oben angegebener Adresse abrufbar.
Quelle: StMI
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