Derzeitige Sachgebietseinteilung als Download / Marktanalyse geplant
Berlin - 10.06.2008
m Bundesministerium der Justiz (BMJ) finden derzeit Gespräche zur Überarbeitung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) statt, bei denen auch die Bundesingenieurkammer eingebunden ist.
Nach einer im letzten Jahr besprochenen Neuordnung der Sachgebietseinteilungen in Anlage 1 zu § 9 JVEG, wird nunmehr die Ausschreibung einer Marktanalyse vorbereitet. In dieser sollen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie die nach ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen nach ihrer Vergütung von Gutachten privater Auftraggeber befragt werden. Da das JVEG in Abkehr von dem im früheren ZSEG geregelten Entschädigungsprinzip seit 01.07.2004 das Honorar für Gerichtssachverständige auf Grundlage des Vergütungsprinzips bemisst, soll dieses der Honorarentwicklung in der Privatwirtschaft angeglichen werden. Bereits bei der Anhörung zum Gesetzgebungsvorhaben des JVEG im Jahr 2004 war u.a. auch von der Bundesingenieurkammer kritisiert worden, dass das Honorar nach JVEG der in der Privatwirtschaft zu erzielenden Vergütung nicht vergleichbar ist.
Den aktuellen Entwurf Sachgebietseinteilungen der Anlage 1 zu § 9 JVEG sowie den im BMJ erarbeiteten Fragebogen an die Sachverständigen, der als Empfehlung für die durchzuführende Marktanalyse vorgesehen ist, können Sie hier herunter laden.
► Sachgebietseinteilung / Fragebogen (pdf; 25 KB)
Auch die von den Ingenieurkammern bestellten Sachverständigen werden in die Marktanalyse einbezogen werden. Über den Beginn deren Durchführung wird die Bundesingenieurkammer rechtzeitig informieren.
Im Rahmen der Überarbeitung des JVEG zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, dass nach Ausschreibung, Durchführung und Auswertung der Marktanalyse die anschließend geplante Gesetzesnovellierung nicht mehr im Laufe dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages durchzuführen sein wird.
Markus Balkow, Bundesingenieurkammer
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