Recht: Vertragslücken schließen - Nachbargebäude sichern

Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs im Frühjahr hat wieder einmal
deutlich gezeigt, wie wichtig der Schutz angrenzender Gebäude bei einer Baumaßnahme ist. Die richtige Planung von Sicherungsmaßnahmen ist unabdingbar.

 

München/Berlin   -  04.08.2009

Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen
Anwaltverein (DAV), denn Baurechtler wissen aus Erfahrung: Unterfangungen werden häufig nicht ausreichend geplant; die Verträge sind in diesem Punkt oft lückenhaft. Die Planung einer Unterfangung ist im Sinne der HOAI ein Ingenieurbauwerk. Diese Planung obliegt also bei den üblichen Vertragsgestaltungen nicht dem Tragwerksplaner, der die Standsicherheit des Neubaus zu gewährleisten hat. Um klare Zuständigkeiten für die Untersuchung angrenzender Gebäude festzulegen, empfiehlt die ARGE Baurecht allen Beteiligten, entsprechende Vertragslücken rechtzeitig zu schließen und sich bei der Vertragsgestaltung vom erfahrenen Baurechtler beraten zu lassen.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.

 

 

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