Empfehlungen der ARGE Baurecht
Berlin - 21.12.2011
Kaufvertrag oder Werkvertrag? Beide Vertragsarten sind am Bau üblich. Nach der Entscheidung des BGH vom 23.07.2009 (Az. VII ZR 151/08) wird die Unterscheidung in Zukunft immer wichtiger. Vor allem Architekten und Fachplaner sollten sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
„Architekten und Fachingenieure sind hier in Zukunft besonders gefordert, denn sie müssen ihre Bauherren über die Besonderheiten der Verträge und die sich daraus ergebenden Kon-sequenzen aufklären können“, erläutert Baurechtsanwalt Kay Prochnow, Mitglied der ARGE Baurecht. „Je nach Vertrag ergeben sich unterschiedliche Zahlungs- und Gewährleistungsre-gelungen.“
Quelle: ARGE Baurecht
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