Tipp der ARGE Baurecht für kommunale Bauherren
Berlin - 07.05.2013
Die Arbeitsstättenrichtlinien gelten seit Ende 2012 nicht mehr. Trotzdem planen immer noch Architekten nach den alten Regeln, beobachtet die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
So sinnvoll die Richtlinien im Bereich der Arbeitssicherheit waren, so unnötig waren in den vergangenen Jahren die strikten Vorgaben beispielsweise für eine bestimmte Anzahl von Duschen oder WCs pro Mitarbeiter. Heute gilt: Alles muss in "ausreichendem" Maß vorhanden sein. Was "ausreichend" ist, das muss der Bauherr festlegen und gegebenenfalls mit seinem Betriebsrat aushandeln.
Quelle: ARGE Baurecht
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