Ohne politischen Beschluss kein Baurecht
Berlin (DAV) - 15.07.2013
Es gibt sie immer wieder, die Absprachen zwischen Planern und kommunalen Ansprechpartnern: „Das kann gebaut werden, das ist kein Problem, dafür setze ich mich persönlich ein.“ Kommunale Ent- scheidungsträger sollten solche Zusagen nichtmachen, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wenn für ein Projekt kein politischer Beschluss der Gremien vorliegt, beziehungsweise kein Bebauungsplan existiert, dann sind mündliche
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