ARGE Baurecht:

Ohne politischen Beschluss kein Baurecht

 

Berlin (DAV)   -  15.07.2013

Es gibt sie immer wieder, die Absprachen zwischen Planern und kommunalen Ansprechpartnern: „Das kann gebaut werden, das ist kein Problem, dafür setze ich mich persönlich ein.“ Kommunale Ent- scheidungsträger sollten solche Zusagen nichtmachen, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wenn für ein Projekt kein politischer Beschluss der Gremien vorliegt, beziehungsweise kein Bebauungsplan existiert, dann sind mündliche
Versprechungen nichts wert.
(Quelle: DAV/ ARGE Baurecht)

Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com

 

 

[ zurück ]

 

Bayerische
Ingenieurekammer-Bau

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de

► Aktuelles ► Kurznachrichten
Planer- und Ingenieursuche
Partner Mittelstandspakt Bayern

Partner Klima-Allianz Bayern