Ohne politischen Beschluss kein Baurecht
Berlin - 26.11.2013
Es gibt sie immer wieder, die Absprachen zwischen Planern und kommunalen Ansprechpartnern: „Das kann so gebaut werden, das ist kein Problem, dafür setze ich mich persönlich ein.“ Architekten und Ingenieure sollten solche Zusagen mit Vorsicht genießen, mahnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wenn für ein Projekt ein politischer Beschluss notwendig ist, etwa ein noch aufzustellender Bebauungsplan oder Ausnahmen und Befreiungen, die grundsätzlich nur nach einem schriftlichen Antrag erteilt werden, dann sind mündliche Versprechungen nichts wert. Im Übrigen sind Befreiungen häufig mit hohen Verwaltungsgebühren verbunden, was auch den Auftraggebern mitgeteilt werden sollte. Vor allem Architekten sollten nicht vorpreschen und sich auf mündliche Zusagen allein verlassen, sonst planen sie vergebens und verschwenden ihre Zeit. Alle Absprachen mit der öffentlichen Hand sollten schriftlich fixiert werden. Planer sollten außerdem kritisch prüfen, ob es politische Beschlüsse zum geplanten Projekt gibt, rät die ARGE Baurecht zur Vorsorge.
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com.
(Quelle: Deutscher Anwaltverein/ ARGE Baurecht)
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