Expertentipp für kommunale Bauherren/öffentliche Auftraggeber

Neue Schwellenwerte für EU-Vergabe beachten

 

Berlin   -  07.01.2014

Seit 1. Januar 2014 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Aus-schreibungen. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommis-sion neu festgelegt. Bei Bauaufträgen galten bislang 5 Millionen Euro als Schwellenwert. Der neue Wert ist angehoben worden und liegt bei 5.186.000 Euro. Bei Dienstleistungsauf-trägen wie beispielweise Planungsleistungen steigt der Schwellenwert von 200.000 Euro auf 207.000 Euro an. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Bau-recht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) erinnert daran, dass Aufträge nicht künstlich ge-stückelt werden dürfen, damit das Auftragsvolumen unterhalb des Schwellenwerts bleibt. Das ist zwar allgemein bekannt, wird aber oft arglos und manchmal sogar absichtlich falsch gemacht. Selbst wenn Kommunen einen Wunschpartner haben, sollten sie solche Tricks lieber gar nicht erst versuchen. Das kostet nur unnötig Zeit und Geld – und ist illegal, warnt die ARGE Baurecht.

Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com.

(Quelle: Deutscher Anwaltverein/ ARGE Baurecht)

 

 

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