ARGE Baurecht informiert:

Pläne nicht nur online aufbewahren!

 

Berlin   -  11.02.2014

Pläne werden heutzutage oft nur noch über bestimm-te Internetplattformen zugänglich gemacht. Das ist hilfreich, denn die Plattformen, für die alle am Bau Beteiligten eine Lizenz bekommen, erlauben die laufende Kontrolle des Pro-jektes: Wer hat wann was geändert, eingestellt, überarbeitet? Die praktische Onlinewelt hat allerdings auch ihre Tücken, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilien-recht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): Die Plattformen werden in der Regel nach Abschluss der Baumaßnahme geschlossen. Der Zugriff auf Pläne und Be-rechnungen ist dann nicht mehr möglich. So sinnvoll die Plattformen also fürs Arbeiten sind, als Archiv taugen sie nichts. Weil aber Planer bestimmte Aufbewahrungspflichten haben, kommen sie um eine eigene Dokumentation und die alte Papierakte nicht herum. Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com.

(Quelle: Deutscher Anwaltverein/ ARGE Baurecht)

 

 

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