ARGE Baurecht
Im VOF-Verfahren Verhandlungsprotokolle unterzeichnen lassen
Berlin
- 16.04.2014
Expertentipp für kommunale Bauherren/öffentliche Auftraggeber im April 2014
Jede Vergabe muss nachvollziehbar sein. Deshalb spielt die Dokumentation im Vergabeverfahren eine zentrale Rolle, erinnert die Arbeitsgemein-schaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Werden freiberufliche Leistungen nach VOF vergeben, müssen nicht nur die schriftlichen Fragen des Auftraggebers und die schriftlichen Antworten der Bieter zu Aufgabe, Honorar und Organisation in der Vergabeakte dokumentiert werden, sondern auch der inhaltliche Verlauf der Verhandlungsgespräche selbst muss in die Akte. Wie die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern am 05.09.2013 (Az. 2 VK 12/13) entschieden hat, zählen dazu die Nachfragen und die mündlichen Erläuterungen der Bewerber. Die Inhalte der Gespräche selbst müssen protokolliert werden. Es reicht nicht aus, wenn der Protokollant lediglich Schlussfolgerungen zusammenfasst, so die Vergabekammer. Um Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, rät die ARGE Baurecht, Gesprächsprotokolle von den Beteiligten am besten direkt unterschreiben zu lassen, damit sie die Dokumentation mit ihrer eigenen Darstellung gegebenenfalls korrigieren und ergänzen können.
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter
www.arge-baurecht.com.
(Quelle: Deutscher Anwaltverein, ARGE Baurecht)
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