ARGE Baurecht informiert

Kommunen sollten bei Solaranlagen an Gewährleistung denken

 

Berlin   -  17.06.2014

Expertentipp für kommunale Bauherren/öffentliche Auftraggeber im Juni 2014

Mit Photovoltaikanlagen lässt sich gutes Geld verdienen. Das nutzen viele Kommunen. Manche bauen Solaranlagen auf die Dächer ihrer Immobilien, andere investieren in Solarparks. Was aber, wenn die Anlage defekt ist? Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist? Zu Photovoltaikanlagen, und speziell zur Gewährleistungsfrist, gibt es inzwischen eine Reihe von Urteilen, allerdings keine einheitliche Rechtsprechung, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ob die Gewährleistung zwei oder fünf Jahre beträgt, richtet sich nach der Errichtungsweise der Anlage. Das hat die Rechtsprechung in verschiedenen Urteilen näher definiert. In jedem Fall beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Handelt es sich um eine eigenständige, erdverbundene Anlage mit eigenem Fundament, besteht die Gewährleistungsfrist allerdings fünf Jahre, weil die Anlage dann als Bauwerk gilt. Nicht jede Dachanlage ist aber ein Bauwerk. Anlagen beispielsweise, die nur der Stromeinspeisung dienen und dazu lediglich auf einem Gebäude montiert werden, ohne eine Funktion für das Gebäude zu übernehmen, genießen bei Mängeln eine zweijährige Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 09.10.2013 – Aktenzeichen: VIII ZR 318/12). Sind Solaranlage und Haus aber voneinander abhängig, steigt die Verjährungsfrist auf fünf Jahre (Urteil Oberlandesgericht München vom 10.12.2013 – Aktenzeichen: 9 U 543/12 Bau). Das Urteil bezog sich auf eine Immobilie, die im Dach- und Innenbereich erheblich umgebaut werden musste, um die Solaranlage samt Kontroll- und Steuerungsanlage zu installieren. Öffentliche Bauherren, so rät die ARGE Baurecht, sollten die Frage der Gewährleistung bereits bei Planung und Projektentwicklung bedenken. Im Fall des Falles sparen sie viel Geld!

Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com.

(Quelle: Deutscher Anwaltverein/ ARGE Baurecht)

 

 

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