Auftraggeber müssen SiGeKo bestellen
Berlin - 15.07.2014
Wer baut, der ist als Bauherr für seine Baustelle verantwort-lich, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das gilt auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäftigten Menschen. Seit 1998 regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheits-schutz auf Baustellen – kurz Baustellenverordnung oder BaustellV, welche Pflichten der Auftraggeber im Einzelnen hat, wie etwa die Bestellung eines Sicherheits- und Gesund-heitsschutzkoordinators (SiGeKo). Sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf einer Baustelle arbeiten, muss der Auftraggeber einen SiGeKo beauftragen. Der Einsatz des Koordinators muss schon in der Planungsphase bedacht werden. SiGeKos sind speziell qualifiziert. Sie müssen Architekt, Ingenieur, staatlich geprüfte Techniker oder Meister sein, mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung gesammelt haben und eine entsprechende Zusatzqualifikation im Bereich der Arbeitssicherheit nachweisen.
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