ARGE Baurecht informiert
Notdächer schützen vor Platzregen
Berlin
- 12.08.2014
Expertentipp für kommunale Bauherren/öffentliche Auftraggeber
Kommunen nutzen die Ferienzeiten gerne für energetische Dachsanierungen. Der Sommer gilt als beständig, es muss nicht geheizt werden. Mit der Beständigkeit ist es aber unter Umständen nicht weit her, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Heftige Sommergewitter haben es in sich und können das offene Dach empfindlich treffen. Dann ist der Schaden groß und der Streit auch: Wer hätte das offene Gebäude wie schützen müssen! Die ARGE Baurecht rät kommunalen Immobilienbesitzern, bei größeren Arbeiten auch über Notdächer nachzudenken. Nach der DIN 18299 Ziffer 4.1.10 stellt das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, zwar eine Nebenleistung dar, die häufig nicht extra geplant und bezahlt werden muss. Auftraggeber sollten das Thema dennoch frühzeitig ansprechen, damit die Sicherungsmaßnahmen im Falle eines Falles auch tatsächlich ausreichen. Notdächer sind nach Ansicht der ARGE Baurecht auch für Winterbaustellen bedenkenswert.
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter
www.arge-baurecht.com.
(Quelle: Deutscher Anwaltverein/ ARGE Baurecht)
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