Bautätigkeitsstatistiken in Bayern

Änderungen zum 1. Januar 2016

 

München   -  25.01.2016

Seit dem 1. Januar 2016 müssen in Bayern alle elektronischen Bauantragsformulare mit eine ID-Nummer versehen werden. Die aktualisierten Antragsunterlagen sowie die Erhebungsformulare und Erläuterungen sind beim Fachverlag Hüthig Jehle Rehm erhältlich.

Weitere Informationen gibt es unter

Bautätigkeitsstatistiken - Änderung zum 1. Januar 2016


 

 

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