Änderungen zum 1. Januar 2016
München - 25.01.2016
Seit dem 1. Januar 2016 müssen in Bayern alle elektronischen Bauantragsformulare mit eine ID-Nummer versehen werden. Die aktualisierten Antragsunterlagen sowie die Erhebungsformulare und Erläuterungen sind beim Fachverlag Hüthig Jehle Rehm erhältlich.
Weitere Informationen gibt es unter
► Bautätigkeitsstatistiken - Änderung zum 1. Januar 2016
[ zurück ]
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de