Anpassung an spezielle Anforderungen von Bauvorhaben
Berlin - 03.02.2016
Die Bundesregierung hat am 2. März 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist die Modernisierung des Werkvertragsrechts und die Anpassung an die speziellen Anforderungen von Bauvorhaben.
Bislang ist es in erster Linie auf den kurzfristigen Austausch von Leistung und Gegenleistung ausgelegt, nicht jedoch auf die Durchführung eines komplexen, auf längere Zeit angelegten Bauvorhabens, so der zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas. Mit Blick auf ihre Besonderheiten sollen zudem einige spezielle Vorschriften für Architekten- und Ingenieurverträge neu in das BGB aufgenommen werden, die in Untertitel 2 des Gesetzesentwurfs in den §§ 650 o- 650s BGB-RegE geregelt sind.
Insbesondere sind in dem Entwurf folgende wesentlichen Punkte enthalten:
Gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer hatte der AHO u.a. das Gesetzgebungsverfahren aktiv in der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht beim Bundesjustizministerium begleitet und eigene Vorschläge über Stellungnahmen sowie in der Anhörung eingebracht. Leider konnte etwa die vorgeschlagene Lösung zur nach wie vor problematischen Regelung der gesamtschuldnerischen Haftung über eine Objektversicherung bisher nicht durchgesetzt werden. Allerdings hat das Ministerium hier die Einholung eines externen Gutachtens angekündigt, so dass sich der AHO gemiensam mit den Vertretern der Ingenieure und Archtitekten weiter für eine entsprechende Lösung im Sinne des Berufsstandes einsetzen wird.
► Gesetzentwurf der Bundesregierung
► Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Quelle: AHO
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