Das neue Ingenieurgesetz

Wann ist ein Ingenieur ein Ingenieur?

 

München   -  08.08.2016

Ende Juni hat der bayerische Landtag ein neues Ingenieurgesetz beschlossen, das im Wesentlichen der Umsetzung der vor drei Jahren geänderten EU- Berufsanerkennungsrichtlinie dient. Zentraler Punkt der Neuerungen dieser Richtlinie ist die erweiterte Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen.

Aber auch bezüglich inländischer Abschlüsse wird im neuen Ingenieurgesetz klar geregelt, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigen. So muss ein grundständiges Studium einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in Vollzeit erfolgreich absolviert worden sein, in welchem die sog. MINT-Fächer, also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik überwiegen. Die amtliche Begründung zum Ingenieurgesetz interpretiert den Begriff des Überwiegens dahin, dass die MINT-Anteile mehr als 50% betragen müssen. Damit wird der Auffassung eine Absage erteilt, wonach auch ein relatives Übergewicht genügen würde, wie beispielsweise 40% MINT, 30% Betriebswirtschaft und 30% Rechtswissenschaft. Andererseits folgt das Gesetz aber auch nicht der Meinung derer, welche einen Anteil von 70% fordern.

Kein Gesetz, das nicht ohne Ausnahmen daherkommt: Wer Wirtschaftsingenieurwesen studiert hat, darf sich bei nicht überwiegenden MINT-Anteilen zumindest Wirtschaftsingenieur nennen.

Das neue Ingenieurgesetz ist seit dem 20. Juli in Kraft. Den vollständigen Wortlaut finden Sie hier.

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