Verwaltungserlass Bayern ab dem 16.10.2016
Berlin - 14.03.2017
Vor dem Hintergrund der Anpassung der Musterbauordnung an die Bauproduktenverordnung und dem Urteil des EuGH vom 16.10.2014 in der Rechtssache C-100/13 informiert die Bundesingenieurkammer darüber, dass die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB), welche die bisherigen Bauregellisten ablösen soll, sich derzeit noch im Stadium der Notifizierung bei der EU Kommission befindet.
Nach Einschätzung des BMUB wird mit dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens nicht vor Mai/Juni 2017 gerechnet, da noch wesentliche Fragen hinsichtlich der Öffnung der VV TB für freiwillige Herstellererklärungen sowie die fehlende Harmonisierung von Prüfnormen von Bauprodukten zwischen den Mitgliedstaaten zu diskutieren seien.
Für die Übergangszeit haben zwischenzeitlich die Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer mit Verwaltungserlassen Handlungsanweisungen für die Übergangszeit gegeben. Danach werden noch vorhandene Zulassungen als Grundlage für die Nachweisführung von Bauprodukten anerkannt, soweit sich die Herstellung der Bauprodukte sich seit Erteilung der Zulassung nicht geändert hat.
Eine Übersicht über die Verwaltungserlasse der Länder findet sich auf den Internetseiten des DIBt unter: https://www.dibt.de/de/DIBt/DIBt-EuGH-Urteil.html
Den Verwaltungserlass zum Vollzug des Bauproduktenrechts für Bayern finden Sie hier:
https://www.dibt.de/de/dibt/data/vollzugshinweise/BY_Vollzugshinweise.pdf
Für den 04.04.2017 hat die Abteilungsleiterin im BMUB, Frau Monika Thomas die Bundesingenieurkammer zu einem Spitzengespräch zu aktuellen Fragen des Bauproduktenrechts eingeladen, bei dem mit den Vertretern der Planer, der Bauausführenden sowie der Baustoffhersteller u.a. auch rechtliche Möglichkeiten im Umgang mit einer neuen VV TB sowie Rahmenbedingungen für die Formulierung von Ausschreibungen und Verträgen erörtert werden sollen.
(Quelle: Bundesingenieurkammer)
[ zurück ]
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de