22.05.2003
Berlin (22.05.03) Das Deutsche Baugewerbe legte vor kurzem einen Vorschlag für ein „Gesetz zum Schutz von Bauforderungen“ vor, mit dem die immer schlechtere Zahlungsmoral am Bau bekämpft wirksam werden soll.
Arndt Frauenrath, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes will gesetzlich sicherstellen lassen, dass der Werkunternehmer tatsächlich die ihm vertraglich zustehende Vergütung erhält, ohne dass er hierfür immer erst die Gerichte in Anspruch nehmen muss. „Dies ist notwendig, da sich die gesetzgeberischen Initiativen in den letzten Jahren als nicht ausreichend erwiesen haben. Immer noch warten Unternehmen monatelang auf ihr Geld. Private wie öffentliche Auftraggeber lassen sich Ewigkeiten Zeit, die Rechnungen zu begleichen, “ so Fauenrath anlässlich der Sommerpressekonferenz in Berlin.
Die Vorschläge des ZDBs sind folgende:
So genanntes Baugeld, kreditfinanzierte Mittel dürfen ausschließlich zweckgebunden, d.h. zur Bezahlung einer Bauleistung verwendet werden. Der Entwurf geht dahin, diese gesetzliche Regelung so zu erweitern, dass in Zukunft der Bauunternehmer einen Direktanspruch gegenüber der den Bau finanzierenden Bank auf Zahlung seiner Vergütung hat. Die Bank darf also den Kredit nicht mehr an den Bauherrn auszahlen, sondern muss, nach Freigabe durch den Bauherrn, direkt an den Unternehmer zahlen.
Diese Regelung würde auch dazu führen, dass der „Volkssport“ von Bauherren, nämlich die unberechtigte Geltendmachung angeblicher Mängel unter gleichzeitiger Verweigerung der Bezahlung, ein Ende findet.
Denn in Zukunft könnte der Bauherr hieraus keinerlei Vermögensvorteil mehr ziehen, da er über die mittels Kredit finanzierten Mittel zur Bestreitung der Baukosten nicht mehr unmittelbar selbst verfügen kann.
Laut Frauenrath könnte so die Situation vieler Bauunternehmen kurzfristig verbessert werden – den Staat würde es noch nicht einmal Geld kosten.
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