Mit einem neuen Gesetz und einem Ausbildungsbonus sollen Arbeitgeber motiviert werden, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.
Berlin/München - 12.10.2009
Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden zügig wesentliche Elemente des Konzepts "Jugend - Ausbildung und Arbeit" umgesetzt, das mit der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung beschlossen wurde. Das Ziel: 100.000 zusätzliche Ausbildungsplätze bis zum Jahr 2010 gerade für die jungen Menschen, die bisher weniger Chancen am Ausbildungsmarkt hatten.
Dazu werden im Sozialgesetzbuch III zielgenaue und befristete Regelungen für einen Ausbildungsbonus und die Berufseinstiegsbegleitung geschaffen. Außerdem wird in Ausnahmefällen die Förderung einer zweiten Berufsausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe als Ermessensleistung ermöglicht.
Der Ausbildungsbonus - gestaffelt in Höhe von 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro - soll Arbeitgeber dazu veranlassen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen, die bereits seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen, zu schaffen.
• So haben Arbeitgeber einen Anspruch auf den Ausbildungsbonus, wenn sie auf einem zusätzlich angebotenen Ausbildungsplatz einen Altbewerber ohne Schulabschluss oder mit einem Sonderschulabschluss, einem Hauptschulabschluss oder einem mittleren Schulabschluss mit einer höchstens ausreichenden Abschlussnote in Deutsch oder Mathematik ausbilden. Auch für die zusätzliche Ausbildung eines lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen, der im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen hat, erhält der Arbeitgeber den Ausbildungsbonus.
• Darüber hinaus können Arbeitgeber den Ausbildungsbonus als Ermessensleistung erhalten, wenn sie zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze mit einem Altbewerber besetzen, der über einen mittleren Schulabschluss mit besseren Noten als ausreichend in Deutsch und Mathematik verfügt. Der Ausbildungsbonus kann auch für Auszubildende mit höheren Schulabschlüssen gezahlt werden, wenn sich diese bereits seit mehr als zwei Jahren erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemüht haben.
Durch diesen konkreten Kriterienkatalog wird die Zielgenauigkeit des Ausbildungsbonus sichergestellt, Mitnahmeeffekte und Fehlanreize werden vermieden.
Ein weiteres Ziel des Konzeptes "Jugend - Ausbildung und Arbeit" ist es, junge Menschen individuell beim Übergang von Schule in Ausbildung zu unterstützen. Hierzu wird die befristete Berufseinstiegsbegleitung eingeführt. Vorbild für die Berufseinstiegsbegleitung sind die vielfältigen ehrenamtlichen Ausbildungspatenschaftsprojekte von Verbänden, Vereinen, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Organisationen. Im Rahmen einer modellhaften Erprobung sollen bei einem Träger fest beschäftigte Berufseinstiegsbegleiter Schülerinnen und Schüler an 1.000 Schulen deutschlandweit bei der Vorbereitung des Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und Berufswahl und beim Übergang in eine Berufsausbildung unterstützen.
Abgerundet wird das Paket "Jugend - Ausbildung und Arbeit" durch eine optimierte Förderung der Zweitausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe. Das Gesetz soll noch im Sommer und damit rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres in Kraft treten.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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