24.02.2003
Berlin (24.02.03) -Die novellierten Vergabeordnungen VOB, VOL und VOF sind am 15. Februar wirksam geworden. Außerdem wurde § 13 der Vergabeordnung inhaltlich geändert. In seiner Sitzung am 20. Dezember hatte der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung inhaltlich noch modifiziert. Das Bundeskabinett hatte in seiner Sitzung am 20. Januar den dort eingebrachten Veränderungen des § 13 VgV zugestimmt. Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt am 14. Februar veröffentlicht.
Seit 15. Februar gelten daher die Vergabeverordnung in der Fassung vom 14.02.2003, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile A und B, vom 12. September 2002, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) - Ausgabe 2002 - vom 17. September 2002 sowie die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vom 26. August 2002.
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