Neufassung: Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

27.10.2005

München (27.10.2005) - Am 1. November tritt Neufassung der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich in Kraft. Innenminister Dr. Günther Beckstein verspricht damit, dass Kommunen ihre Bauaufträge nun flexibler und unbürokratischer vergeben könnten.

Bereits im Vorgriff auf die jetzige Neufassung konnten die bayerischen Städte und Gemeinden seit 01. Januar 2005 ihre kommunalen Bauleistungen bis zu wesentlich höheren Wertgrenzen freihändig vergeben bzw. in einem beschränkten Bieterkreis ausschreiben. Eine weitere Erleichterung des Vergabeverfahrens für die Kommunen bringt nunmehr die erstmalige Einführung der so genannten Wertungspauschalen. Diese pauschalieren solche Wertungskriterien, die neben dem Preis bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach VOB gewertet werden dürfen. Damit ermöglichen sie insoweit den Kommunen, ohne aufwändige Einzelbewertung vom billigsten Angebot abzuweichen. Ob sie dieses neue Instrument anwenden werden, steht im freien Ermessen der Kommunen.

Die neue Bekanntmachung setzt ein Paket um, das im Rahmen der Initiative "Abbau kommunaler Standards" in enger Zusammenarbeit zwischen Innenministerium, Wirtschaftsministerium und den kommunalen Spitzenverbänden sowie der Wirtschaft erarbeitet wurde.

Seit 01. Januar 2005 können die Kommunen Bauleistungen im Tiefbau bis zu 300.000 Euro (vorher 125.000 Euro), im Hochbau bis zu 150.000 Euro (vorher 75.000 Euro) und in Ausbaugewerken, bei Pflanzungen und Straßenausstattungen bis zu 75.000 Euro (vorher 40.000 Euro) ohne Begründung beschränkt ausschreiben. Oberhalb dieser Wertgrenzen ist eine entsprechende Begründung für den Einzelfall erforderlich.

"Um die Vergabe im Wettbewerb und transparent durchzuführen und die Manipulationsgefahr zu minimieren, empfehlen wir den Kommunen, die Baufirmen über größere Bauvorhaben in regionalen Tageszeitungen zu informieren und diese aufzufordern, gegebenenfalls ihr Interesse an der Beteiligung zu bekunden", so Beckstein. Zudem sollen die Kommunen mindestens drei bis acht Bewerber, abhängig von Marktsituation und Auftragswert, an der Beschränkten Ausschreibung beteiligen. "Die Kommunen sollen darauf achten, dass sie den Bewerberkreis ausreichend streuen. Ebenso sollen sie organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Manipulation und Korruption zu vermeiden", so Beckstein weiter.

Bis zu einer Wertgrenze von 30.000 Euro (vorher 10.000 Euro) können die Kommunen einen Bauauftrag freihändig ohne weitere Begründung vergeben. Auch bei einer Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ist eine Freihändige Vergabe bis zu einer Wertgrenze von 30.000 Euro (vorher 25.000 Euro) zulässig. Die Möglichkeit einer Freihändigen Vergabe oberhalb dieser Wertgrenze bei entsprechender Begründung im Einzelfall bleibt hier ebenfalls unberührt. "Wenn die Kommune dabei diese Wertgrenzen nicht überschreitet, wird auch wie bisher eine eventuelle staatliche Förderung gewährt. In Zweifelsfällen soll sich die Kommune zur vorherigen Beratung an die VOB-Stellen an den Bezirksregierungen wenden", rät Beckstein.

Bayerisches Staatsministerium des Innern

 

 

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