Ausschreibungspflicht im BABL aufgehoben

Berlin - 22.10.2005

Bund veröffentlicht künftig alle Vergaben auf www.bund.de

Seit dem 1. Januar 2006 werden Bekanntmachungen von Vergabeverfahren der Bundesverwaltung zentral auf dem Internetportal des Bundes unter www.bund.de veröffentlicht. Zwar haben viele Bundesbehörden auch schon in der Vergangenheit ihre Ausschreibungen auf dem Bundesportal oder eigenen Internetportalen publiziert. Neu ist aber, dass die bisherige Veröffentlichungspflicht im Bundesausschreibungsblatt (BABL) zum Jahresbeginn in eine Veröffentlichungspflicht im Portal www.bund.de umgewandelt worden ist. Auch elektronische Vergabeverfahren, die über die e-Vergabe-Plattform des Bundes abgewickelt werden, sind auf bund.de sichtbar.  www.bund.de ist damit die erste Adresse für Unternehmen, die sich für Vergabeverfahren der Bundesverwaltung interessieren. Die Recherchemöglichkeit ist für alle Interessenten kostenfrei zu nutzen. Eine Veröffentlichung von Ausschreibungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im BABL findet grundsätzlich nicht mehr statt.

 

Komfortable Recherchemöglichkeiten z. B. nach Ausschreibungsart und -weite, Leistungen und Erzeugnissen oder nach  CPV-Code erleichtern das Auffinden relevanter Beschaffungsvorhaben der Behörden. Wer regelmäßig über die aktuellen Ausschreibungen auf bund.de informiert werden möchte, kann einen Newsletter als kostenloses E-Mail-Abo (siehe www.bund.de) abonnieren. Der tagesaktuelle Newsletter enthält wahlweise alle neuen Ausschreibungen oder nur einzelne, vom Abonnenten zuvor festgelegte  Ausschreibungsarten. 

 

Bekanntmachungen von Vergabeverfahren der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) werden darüber hinaus parallel auf dem Portal www.wsv.de veröffentlicht.

 

 

 

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