Bundesweit einmaliges Handbuch schafft Erleichterungen für Bauherrn und Bauwirtschaft. Empfehlung der Henzler-Kommission umgesetzt
München - 09.05.2006
Bayern führt ein einheitliches, für alle staatlichen Verwaltungen bindendes Basis-Vergabehandbuch für Bauleistungen (VHB Bayern) ein. Damit setzt Bayern beim Vergaberecht eine Empfehlung der Henzler-Kommission zur Deregulierung um. Innenminister Dr. Günther Beckstein sagte, es sei ein echter Fortschritt für Bayern, dass jetzt ein Basis-Vergabehandbuch für eine korrekte und einfache Anwendung der Vergabevorschriften vorliegt. Beckstein: „Mit dem Vergabehandbuch Bayern lichten wir den Bürokratie-Dschungel aus unterschiedlichsten Formularen, Vordrucken und Bescheinigungen bei der Vergabe von Bauleistungen. Die Vereinheitlichung und die benutzerfreundliche Gestaltung des Handbuchs entlasten die Bauherrn ebenso wie die Bauwirtschaft und die staatliche Verwaltung.“
Da sowohl für die Auftraggeberseite und besonders auch für die Bauwirtschaft einheitliche Regelungen und Formblätter zur sicheren Kalkulation und zur Vermeidung von Fehlern bei der Angebotsbearbeitung notwendig sind, hat nun Bayern ein weitgehend einheitliches Basis-Vergabehandbuch erarbeitet und eingeführt. Beckstein forderte den Bund auf, nach dem Vorbild Bayerns ebenfalls eine Vereinfachung beim Vergaberecht einzuleiten.
Das neue bayerische Basis-Vergabehandbuch ermöglicht den Bietern durch die inhaltlich und optisch vereinheitlichten Formblätter, Bewerbungsbedingungen und Vertragsbedingungen eine sichere Kalkulation der Angebote. Der Vorteil besteht darin, dass diese für alle Bauaufträge der staatlichen Vergabestellen gleich sind. Es steht den kommunalen Vergabestellen, denen die Anwendung empfohlen wird, sowie den freiberuflich tätigen Architektur- und Ingenieurbüros zur Verfügung und kann im Internet abgerufen werden:
►www.vergabehandbuch.bayern.de
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