VOF – Vergabeverfahren für freiberufliche Ingenieurleistungen
Neuauflage Mai 2009
München - 14.07.2009
Aufträge für freiberufliche Leistungen der Ingenieure und Architekten werden freihändig oder im so genannten Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung vergeben. Für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen über dem EU-Schwellenwert von 206.000,- Euro (netto) müssen die öffentlichen Auftraggeber dabei die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF),
Ausgabe 2006 anwenden.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat in einer neuen Auflage, Stand Mai 2009, ihre bewährte Bewertungsgrundlage zur Anwendung der VOF weiterentwickelt, inzwischen ergangene Gerichtsurteile und Entscheidungen der Vergabekammern berücksichtigt und die einzelnen Schritte des Verfahrens in einem Ablaufdiagramm dargestellt. Auch wenn zwischenzeitlich bekannt ist, dass die Verdingungsordung für freiberufliche Leistungen (VOF) überarbeitet wird, bleibt dieser Leitfaden nach wie vor aktuell und dient dem Auftraggeber und dem Bewerber gleichermaßen als Hilfestellung für ein leistungsbezogenes und transparentes Wettbewerbsverfahren für die Vergabe von „geistig-schöpferischen“ Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit regelmäßig erbracht werden.
Dem Auftraggeber, der über kein fachkundiges Personal verfügt, wird empfohlen, bei der Beschreibung der Aufgabenstellung, der Prüfung der Eignung der Bewerber und der Bewertung der Bewerbungen kompetente Sachverständige einzuschalten. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt eine Liste von VOF-Beratern, die den Auftraggeber in allen Vergabe- und Auftragsfragen für freiberufliche Leistungen nach VOF sachkundig und kompetent beraten. Diese Liste kann unter
www.planersuche.de/vof abgerufen werden.
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