Komplett überarbeitete Neuauflage mit Bewertungstabellen für Auswahl- und Auftragsverfahren
München - 21.09.2010
Mit Inkrafttreten der novellierten Vergabeverordnung am 11.06.2010 wurde auch die Anwendung der neuen VOF, Ausgabe 2009 für die öffentlichen Auftraggeber verbindlich. Aufträge für freiberufliche Leistungen der Ingenieure und Architekten werden freihändig oder im Verhandlungsverfahren vergeben. Für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen über dem EU-Schwellenwert von 193.000,- Euro (netto) müssen die öffentlichen Auftraggeber dabei die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), Ausgabe 2009 anwenden.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat ihre bewährte Bewertungsgrundlage zur Anwendung der VOF weiterentwickelt, inzwischen ergangene Gerichtsurteile und Entscheidungen der Vergabekammern berücksichtigt und die einzelnen Schritte des Verfahrens in einem Ablaufdiagramm dargestellt.
Trotz der Intention des Gesetzgebers, das Vergaberecht weiter zu
vereinfachen, stellen wir immer wieder fest, dass die Vergabe
freiberuflicher Dienstleistungen im Rahmen der Vergabeordnung
öffentlichen Auftraggebern und Bewerbern gleichermaßen Schwierigkeiten
bereitet.
Dieser Leitfaden dient Auftraggeber und Bewerber als Hilfestellung für ein leistungsbezogenes und transparentes Wettbewerbsverfahren für die Vergabe von geistig-schöpferischen Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit regelmäßig erbracht werden.
Die kostenlose Broschüre können Sie bei der Kammer bestellen oder im Internet herunterladen.
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VOF – Vergabeverfahren für freiberufliche Ingenieurleistungen Bewertungstabellen für Auswahlverfahren / Auftragsverfahren mit Erläuterungen Aktualisierte Neuauflage August 2010 |
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Für eine ausführliche Behandlung des Themas VOF empfehlen wir den Besuch des Seminars der Ingenieurakademie Bayern mit Dipl.-Ing. Karlheinz Gärtner und RA Frank Kosterhon. Dort werden Einzelheiten der VOF, Verfahrensschritte und Bewertungstabellen erläutert.
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