Umfrage zur Anwendung der VOF

Kammer ruft Mitglieder zur Teilnahme an der online-Umfrage auf

 

München   -  23.09.2010

VOF-UmfrageTrotz der Intention des Gesetzgebers, das Vergaberecht weiter zu vereinfachen, stellt die Bayerische INgenieurekammer-Bau immer wieder fest, dass die Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen im Rahmen der Vergabeordnung öffentlichen Auftraggebern und Bewerbern gleichermaßen Schwierigkeiten bereitet.

Der Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Ausschuss Wettbewerbswesen - VOF bittet die Kammermitglieder um ihre Mithilfe bei der Anwendung der VOF in der Praxis. Um zu erkennen, wie die konkreten Erfahrungen bei der Anwendung der VOF sind und wo die größten Probleme liegen, hat die Kammer eine Online-Umfrage entwickelt. 

Bitte nehmen Sie an der Umfrage teil:

Nur mit der Mithilfe unserer Mitglieder und ihren Beispielen können konkrete Vorkommnisse bei einzelnen Vergaben angesprochen und Fehler oder eventuelle Verstöße gegen die Vergabeordnung künftig vermieden werden. Die Ergebnisse der Umfrage liefern dem Kammerpräsidenten, Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, wichtige Argumente und Beispiele für die Durchsetzung der Interessen der Kammermitglieder. Der Präsident hat die Möglichkeit, bei seinen Besprechungen mit der Obersten Baubehörde auf mögliche Anwendungsverstöße bei VOF-Vergaben hinzuweisen. Die Kammer ist überzeugt, dass die Bayerische Staatsbauverwaltung auf entsprechende Vorkommnisse reagiert. 

Die Auswertung der Umfrage erfolgt selbstverständlich unter Beachtung der notwendigen Vertraulichkeit.

Hintergrund

Mit Inkrafttreten der novellierten Vergabeverordnung am 11.06.2010 wurde auch die Anwendung der neuen VOF, Ausgabe 2009, für die öffentlichen Auftraggeber verbindlich. Aufträge für freiberufliche Leistungen der Ingenieure und Architekten werden freihändig oder im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlichen Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben.

Für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen über dem EU-Schwellenwert von 193.000,- Euro (netto) müssen die öffentlichen Auftraggeber dabei die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), Ausgabe 2009 anwenden.

Neuauflage der VOF-Broschüre

VOF-BroschüreDie Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat die durch die Neufassung der VOF Ausgabe 2009 erforderlichen Änderungen in eine neue Auflage der Kammerbroschüre „VOF - Vergabeverfahren für freiberufliche Ingenieurleistungen, August 2010“ eingearbeitet.

Zwischenzeitlich ergangene Gerichtsurteile und Entscheidungen der Vergabekammern wurden dabei berücksichtigt und die einzelnen Schritte des Verfahrens in einem Ablaufdiagramm dargestellt. Der Leitfaden dient Auftraggebern und Bewerbern gleichermaßen als Hilfestellung für ein leistungsbezogenes und transparentes Wettbewerbsverfahren bei der Vergabe freiberuflicher Ingenieurleistungen.

Bestellung und Download

Die Broschüre ist kostenfrei über die Geschäftsstelle und zum Download erhältlich.

 VOF VOF – Vergabeverfahren für freiberufliche Ingenieurleistungen
Bewertungstabellen für Auswahlverfahren / Auftragsverfahren mit Erläuterungen
Aktualisierte Neuauflage
August 2010

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