Teilnehmer kritisieren unnötige Einschränkungen bei Referenzprojekten.
München - 15.03.2011
Mit
Inkrafttreten der novellierten Vergabeverordnung (VgV) am 11. Juni 2010
wurde die Anwendung der neuen VOF, Ausgabe 2009, für die öffentlichen
Auftraggeber verbindlich. Aufträge für freiberufliche Leistungen der
Ingenieure und Architekten werden freihändig oder im
Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur
Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben.
Für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen über dem EU-Schwellenwert von 193.000 Euro (netto) müssen die öffentlichen Auftraggeber dabei die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), Ausgabe 2009, anwenden.
Trotz
der Intention des Gesetzgebers, das Vergaberecht weiter zu
vereinfachen, lässt sich immer wieder feststellen, dass die Vergabe
freiberuflicher Dienstleistungen im Rahmen der Vergabeordnung
öffentlichen Auftraggebern und Bewerbern gleichermaßen Schwierigkeiten
bereitet.
Um zu erkennen, wie die Erfahrungen bei der Anwendung der VOF sind und wo die größten Probleme auftreten, hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Anfang Oktober 2010 eine Online-Umfrage zur Anwendung der VOF unter ihren Mitglieder durchgeführt.
Jetzt liegen die Ergebnisse vor:
► Ergebnisse der Umfrage zur Anwendung der VOF (PDF)
Die
Auswertung der Umfrage erfolgte unter Beachtung der notwendigen
Vertraulichkeit. Insgesamt haben 167 Ingenieurbüros und freiberuflich
tätige Ingenieure an der Umfrage teilgenommen.
Die Ergebnisse der
Umfrage liefern der Kammer wichtige Argumente und Beispiele für die
Durchsetzung der Interessen unseres Berufsstandes.
Sehr interessant war die Auswertung der „erlebten“ Verstöße gegen die Bedingungen der VOF nach Ziffer 6 der Umfrage. Der Ausschuss Wettbewerbswesen – VOF hat die einzelnen Darlegungen sorgfältig analysiert, strukturiert und gebündelt. Dabei konnte folgendes festgestellt werden:
Dieses Problem ist in der VOF-Broschüre
der Kammer deutlich angesprochen worden. Unseres Erachtens muss hier
noch Aufklärungsarbeit bei den öffentlichen Auftraggebern vorgenommen
werden.
Hier werden durch die VOF-Broschüre Wege aufgezeigt, diese Probleme zu
„mildern“.
Verstöße gegen die notwendige Transparenz bei der Wertung müssen vom
Bewerber eingefordert werden. Die restlichen Darstellungen über Verstöße
waren spezieller Natur und von nicht allgemeiner Bedeutung.
Die
Bayerische IngenieurekammerBau hat die durch die Neufassung der VOF –
Ausgabe 2009 erforderlichen Änderungen unmittelbar nach Inkrafttreten
der neuen VOF im August 2010 in eine Neuauflage ihrer VOF-Broschüre
eingearbeitet.
Die Broschüre kann kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden unter:
Der Ausschuss Wettbewerbswesen VOF hat drei Muster-Absageschreiben für Mitteilungen der Vergabestellen an Bewerber bzw. Bieter in VOF-Ausschreibungen erstellt:
Dabei wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die Schreiben den abgewiesenen Bewerbern bzw. Bietern das Ergebnis ihrer Bewerbung und die Entscheidung der Vergabestelle möglichst transparent übermitteln.
Die Muster-Absageschreiben können kostenfrei heruntergeladen werden unter:







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