EU-Vergabe-Richtlinien

Informationen des BMWi zur elektronischen Auftragsvergabe

 

Berlin   -  05.05.2014

Am 17. April 2014 sind die EU-Richtlinien zur Modernisierung des Vergaberechtes in Kraft getreten:

Alle drei Richtlinien sind durch die Bundesregierung bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen.

Das BMWi weist darauf hin, dass neben den notwendigen Maßnahmen zur rechtlichen Umsetzung die Richtlinien auch Anpassungen hinsichtlich der Praxis der Auftragsvergabe erfordern. Dies gilt insbesondere für die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel (sog. „e-Vergabe“).

Um frühzeitig auf die sich aus den EU-Richtlinien ergebenden notwendige Anpassungen aufmerksam zu machen, hat das BMWi die unten aufgeführten Informationen zur elektronischen Auftragsvergabe sowie zur Kommunikation und zum Informationsaustausch mithilfe elektronischer Mittel gegeben und darüber informiert, wie die neuen Richtlinien diese regeln.

Informationen zum Download
RL über die öffentliche Auftragsvergabe – Fristen für die Umsetzung der e-Vergabe in nationales Recht
Die neuen EU-Vergaberichtlinien – Informationen zur e-Vergabe

(Quelle: Bundesingenieurkammer)

 

 

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