Projekt VOF: Online-Umfrage der TU Dresden zu VOF-Verfahren
Ein Projekt mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität von VOF-Verfahren
München/Dresden
- 27.05.2014
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau unterstützt das “Projekt VOF” und die Online-Umfrage der TU Dresden.
Mit dem “Projekt VOF” wird das Ziel verfolgt, Missstände abzustellen und die Qualität der Verfahren zu verbessern.
Um eine breite Umfragebasis zu erzielen und die Teilnahme möglichst vieler bayerischer Ingenieure und Ingenieurbüros zu erreichen, bittet die Kammer ihre Mitglieder, sich an der Umfrage zu beteiligen.
Link zum “Projekt VOF”:
► http://www.prof-rauch-tu-dresden.de/?page_id=266
Direkt zur Online-Umfrage:
► https://de.surveymonkey.com/s/22CC85T
Anlass:
Die Durchführung der Verfahren zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach VOF erfolgt in sehr unterschiedlicher und leider in ganz vielen Fällen sehr schlechter Qualität. Die VOF gibt es nunmehr schon seit 1997 – derzeit in der Fassung 2009 -, leider hat sich aber ein gehobener Qualitätsstandard – von positiven Ausnahmen abgesehen – nicht in dem erforderlichen Maße durchgesetzt.
Im Gegenteil: Viele Missstände haben sich mittlerweile als scheinbar normal und VOF-konform eingebürgert und werden akzeptiert und damit auch weiterhin praktiziert.
Dies hat mehrere Gründe, u.a.:
- Viele Bewerber/Bieter erkennen zwar Vergabefehler, erheben aber keine Rügen und scheuen den Weg zu den Vergabekammern (Kosten, auch bei Erfolg kein Auftrag sicher…). Dadurch können die Vergabekammern und Vergabesenate – nicht wie bei der Verletzung von Rechtsvorschriften sonst die Gerichte – durch entsprechende korrigierende Entscheidungen zur Qualitätsverbesserung und Einhaltung der Rechtsvorschriften beitragen.
- Viele Bewerber/Bieter erkennen eindeutige Vergabeverfahrensfehler nicht als solche, so dass auch aus diesen Gründen Rügen und Nachprüfungsverfahren unterbleiben.
Es gibt Fehlentwicklungen bei Vergabeverfahren, die nahezu gängig sind, so dass die Fehler als solche nicht mehr erkannt werden. Ein Beispiel sei genannt: § 20 Abs. 3 VOF schreibt vor, dass die Vergabestellen, wenn sie in Verhandlungsverfahren Lösungsvorschläge verlangen, diese auch nach HOAI zu vergüten haben. Wie oft wird hiergegen verstoßen! - Häufig scheitert der Erfolg von Vergaberügen und Nachprüfungsverfahren an formellen Fehlern (keine unverzügliche Rüge oder Nichteinhaltung der 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 Ziff. 4 GWB).
- Viele Auftraggeber sind mit der Durchführung solcher Verfahren überfordert, sofern sie nicht professionelle Unterstützung einholen. Die richtige Handhabung der Verfahren ist auch nicht einfach, da es auch aus europarechtlicher Sicht Anforderungen an die richtige und transparente Durchführung von VOF-Verfahren gibt, die sich aus der Lektüre des Verordnungstextes der VOF nicht erschließen.
Ziel:
Das “Projekt VOF” verfolgt das Ziel:
- Missstände abzustellen und
- die Qualität der Verfahren zu verbessern
Vorgehensweise:
- Datenerhebung
Im 1. Schritt erfolgt eine umfangreiche Datenerhebung bei Architekten und Ingenieuren. Mit dem "Projekt VOF" soll erfast werden, welche Fehler die Architekten und Ingenieure als solche wahrnehmen, welches Ausmaß diese Fehler haben, wie sich das Erkennen von Fehlern auf das Verhalten der Architekten und Ingenieure auswirkt.
Die Erhebung ist anonym und erfolgt online über einen Fragebogen.
Zur Teilnahme berechtigt sind Architekten und Ingenieure.
Der Erfolg des Projekts hängt davon ab, dass möglichst viele Berufsträger teilnehmen.
Zum Fragebogen gelangen Sie hier.
Es erfolgt nach Auswertung der Fragebögen noch eine Datenerhebung bei Auftraggebern.
- Veröffentlichung der Ergebnisse und Diskussion
Nach Auswertung der Fragebögen werden die Ergebnisse veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.
Nur wenn Missstände und Fehlentwicklungen bekannt gemacht und öffentlich diskutiert werden, werden diese auch Auftraggebern und Auftragnehmern bewusst. Dadurch wird das Qualitätsbewusstsein bei Auftraggebern zunehmen und auch die Erkenntnis und Bereitschaft bei Auftragnehmern, erkannte Fehler zu rügen und die Vergabekammern anzurufen.
Für Frühjahr 2015 ist eine öffentliche Podiumsdiskussion an der TU Dresden geplant.
- Erstellung von Arbeitshilfen
Nach Auswertung der Umfragen sollen Arbeitshilfen für Auftraggeber und Auftragnehmer erstellt und die aus der Umfrage gewonnenen Erkenntnisse darin aufgearbeitet werden.
Zeitschiene:
- Datenerhebung bis 31.12.2014
- Auswertung der Ergebnisse bis 28.02.2015
- Veröffentlichung der Ergebnisse März 2015
- Podiumsdiskussion an der TU Dresden März 2015
Organisation und Durchführung
Prof. Dr. Bernhard Rauch
Büro Regensburg
Prof. Dr. Rauch & Partner
Hoppestr. 7
93049 Regensburg
Telefon (0941) 2 97 34-55
Telefax (0941) 2 97 34-11
Mail r@prof-rauch-baurecht.de
Büro Dresden
Technische Universität Dresden
Zellescher Weg 17
01069 Dresden
Fakultät Architektur
Planungs- und Baurecht
Prof. Dr. jur. B. Rauch
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