Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
Berlin - 29.09.2015
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) weist per Rundschreiben vom 24. August darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Dringlichkeits- und Notsituation im Falle von europaweiten Ausschreibungen (VOF-Schwellenwert: 207.000,- EUR) sowohl das beschleunigte nicht offene Verfahren als auch das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb als Verfahrensarten grundsätzlich in Betracht kommen.
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