Schwellenwerte mit Wirkung zum 01.01.2016 festgesetzt
Brüssel - 30.11.2015
Das EU-Vergaberecht gilt nur für öffentliche Aufträge, deren Auftragswert die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Diese Schwellenwerte wurden jetzt mit Wirkung zum 01.01.2016 neu festgesetzt und betragen nun
Auch der erst ab dem 18.04.2016 relevante Schwellenwert für die Vergabe von Konzessionsverträgen wurde auf 5,225 Mio € geändert.
Hintergrund der Anpassung ist, dass die Schwellenwerte auf dem multilateralen Abkommen „Government Procurement Agreement“ (GPA) beruhen und alle zwei Jahre der Wechselkursentwicklung angepasst werden.
Bisher wurde diese Änderung nur für die bis 18.04.2016 umzusetzenden neuen Vergaberichtlinien veröffentlicht, mit einer entsprechenden Änderung der bis dahin anzuwendenden Vorschriften ist zu rechnen.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2170 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2171 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2172 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Vergabeverfahren finden Sie hier.
(Quelle: Bundesingenieurkammer)
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