Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts

Öffentliche Anhörung am 17.02.2016 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages

 

Berlin   -  22.02.2016

Am 17.02.2016 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zur Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Dr. Peter Ramsauer (Bundesminister a.D.) statt. Auf Einladung des Ausschusses hat Herr Dr. Rippert als Sachverständiger an der Anhörung teilgenommen und die für die Architekten und Ingenieure maßgeblichen Aspekte gegenüber den Abgeordneten vorgetragen. Nachdem bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses wesentliche Verbesserungen in Folge einer gemeinsamen Verbändeinitiative der Architekten und Ingenieure und der Unterstützung durch die Länderkammern erreicht werden konnten, wurden in der Anhörung noch klärungsbedürftige Punkte angesprochen. In seinen Ausführungen hat Dr. Rippert darauf hingewiesen, dass die Verordnung der Bundesregierung gegenüber dem Referentenentwurf teilweise deutliche Verbesserungen aufweist. Besonders stellte er den Erhalt der bisherigen Grundsätze zur Schätzung des Auftragswertes (§ 3 VgV-E) heraus, die für die mittelständische Struktur der Architektur- und Ingenieurbüros von maßgeblicher Bedeutung sind. Allerdings wurde die Klarstellung der Definition gleichartiger Planungsleistungen in der Begründung zu § 3 Abs. 7 VgV-E angemahnt. Neben diesem Aspekt wurden weitere Punkte angesprochen, die auch in der schriftlichen Stellungnahme zum Anhörungsgegenstand enthalten sind. Es handelt sich um folgende Forderungen:

Trotz zahlreicher Anmerkungen der Sachverständigen ist nicht zu erwarten, dass an dem Beschluss der Bundesregierung noch grundlegende Änderungen vorgenommen werden. Der Beschluss der Bundesregierung wird nunmehr dem Bundesrat zum Zwecke der Zustimmung zugeleitet. Es ist das Ziel der Bundesregierung, die Vergaberechtsreform innerhalb der Umsetzungsfrist bis zum 18.04.2016 zum Abschluss zu bringen. Wir werden über das weitere Verfahren berichten.

Gemeinsame Stellungnahme von AHO, BAK und BIngK vom 12.02.2016
Pressemitteilung des Bundestages vom 17.02.2016 (In der Pressemitteilung wird bei der Aussage von Herrn Dr. Rippert fehlerhafterweise an Stelle der zutreffenden VOF die VOL/A
genannt.)

(Quelle: AHO-Mitgliederinformation)

 

 

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