Fragen und Antworten zur E-Vergabe

Ab 18. April 2016: EU-weite Bekanntmachungen nur noch elektronisch

 

München   -  29.01.2016

Die neuen EU-Vergaberechtrichtlinien, die bis 18. April 2016 in nationales recht umgesetzt werden müssen, fordern für alle öffentlichen Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte die Einführung bestimmter elektronischer Vergabeverfahren. Bereits ab 18. April 2016 dürfen EU-weite Bekanntmachungen nur noch elektronisch beim Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union eingereicht werden.

Die Bekanntmachungen müssen ab diesem Zeitpunkt zwingend eine Internetadresse enthalten, unter der sämtliche Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig direkt mit Hilfe elektronischer Mittel abgerufen werden können.

Ab dem 18. Oktober 2016 ist auch das Einreichungsverfahren von Angeboten und Teilnahmeanträgen auf der Basis von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auszugestalten. Andere als elektronische Angebote dürfen danach, außer in wenigen Ausnahmefällen, nicht mehr entgegengenommen und im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.

Liste häufiger Fragen zur Einführung elektronischer Vergabeverfahren

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat nach Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat eine Liste häufiger Fragen zur Einführung elektronischer Vergabeverfahren durch kommunale Auftraggeber erarbeitet und diese in einer Liste (FAQ) beantwortet. Die Fragen und Antworten zur E-Vergabe, die regelmäßig aktualisiert werden, finden Sie unter:

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_vergabe_kommunal_faq.pdf

 

 

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