Expertenrunde diskutiert im Oskar-von-Miller-Forum
München - 07.04.2016
Zum 18. April 2016 treten die neuen EU-Vergaberichtlinien in Kraft. Im Vorfeld wurde um die Inhalte heftig gerungen. Die wesentlichen Forderungen der Kammern und Verbände wurden letztendlich aber im Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren für freiberufliche Planungsleistungen umgesetzt: Die bisherigen Regelungen zum Schwellenwert werden beibehalten und die ursprünglich geplante Zusammenrechnung aller Planungsleistungen, welche verheerende Folgen für die bewährte kleinstrukturierte deutsche Planerlandschaft auf Auftragnehmer- und immens steigende Verfahrenskosten auf Auftraggeberseite nach sich gezogen hätte, ist vom Tisch.
Am 5. April 2016 diskutierte eine Expertenrunde im Münchner Oskar-von-Miller-Forum über die neue VgV und den Zusammenhang zwischen Vergabe und Qualität. Für den Bayerischen Gemeindetag war Kerstin Stuber gekommen, Detlef Lupp vertrat den Bayerischen Bauindustrieverband, Oliver Voitl sprach für die Bayerische Architektenkammer, Georg Brechensbauer repräsentierte den BDA Bayern und vom VBI Bayern war Norbert Blankenhagen vor Ort. Dr.-Ing. Werner Weigl war die Stimme der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau auf dem Podium.
Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Werner Weigl stellte die Frage in den Raum, ob durch die VgV nun bessere Verfahren zu erwarten seien und nannte Beispiele, welche Referenzen sinnvollerweise herangezogen werden sollten, um die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers zu prüfen. Denn es sei ganz bestimmt nicht der richtige Weg, den Auftrag für ein mehrstöckiges Krankenhaus mit Hubschrauberlandeplatz nur an ein Büro zu vergeben, dass bereits ein mehr oder weniger identisches Objekt gebaut habe, so Dr. Weigl. Denn Hubschrauberlandeplätze gehörten nun mal nicht zu den Projekten, die im Wochentakt gebaut würden.
Ausufernde Wertungsmatrizen seien an der Tagesordnung, weil die Auslober unbedingt zu einer Reihung kommen wollten. Diese Vorgehensweise führe fast zwangsläufig dazu, dass ein Global Player die Ausschreibung gewinne und die Mittelständler leer ausgingen, kritisierte Dr. Weigl.
Um zu verhindern, dass automatisch das billigste Angebot den Zuschlag erhalte, schlug Dr. Weigl ein Zweiumschlagverfahren vor. Erst wenn die technische Beurteilung erfolgt sei, solle das Preisangebot geöffnet werden. Denn wenn der Preis von Anfang an bekannt sei, sei eine unabhängige technische Wertung kaum mehr möglich.
Weigls Fazit: Die meisten Probleme rund um die Vergabe sind hausgemacht und unabhängig von der Vergaberechtsreform. "Dort, wo technischer Sachverstand durch juristische Verfahrenskompetenz ersetzt und nicht nur ergänzt wird, tritt vermeintliche Korrektheit anstelle von lösungsorientiertem Handeln. Was leidet, sind Qualität und Baukultur!", schloss der Kammervorstand seinen Redebeitrag.
Klar ist: die Vereinfachung der Vergabepraxis bleibt auch nach Inkrafttreten der VgV weiter ganz oben auf der Agenda der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Denn hier gibt es noch viel zu tun!
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