Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßt Vergaberechtsreform
München - 18.04.2016
Die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung, VergRModVO) vom 12.4.2016 wurde heute (14.4.2016) im Bundesgesetzblatt ab Seite 624 ff. veröffentlicht. Wie vorgesehen, tritt damit die Modernisierung des deutschen Vergaberechts insgesamt, im novellierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in den einzelnen Vergabeverordnungen und im zweiten Abschnitt der VOB/A 2016 (VOB/A-EU) am kommenden Montag, 18.04.2016, in Kraft. (Quelle: Bundesanzeiger Verlag)
Die (vorerst) endgültigen amtlichen Texte der neuen Vorschriften finden Sie im Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de / Kostenloser Bürgerzugang / Bundesgesetzblatt Teil I / 2016:
Unter www.aho.de finden Sie eine Synopse des Artikels 1 der VergRModVO 2016 (VgV) zum Heft 35 der AHO-Schriftenreihe „Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen“.
Bereits laufende Vergabeverfahren werden noch nach dem alten Vergaberecht zu Ende geführt. Maßgeblich ist der Beginn des Vergabeverfahrens, also die Absendung der Vergabebekanntmachung oder sonstige Einleitung des Verfahrens (z.B. Absendung der Angebotsaufforderung).
(Quelle: AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.)
In der jetzt am 18. April in Kraft getretenen Vergaberechtsreform wurden die für die Planer w
esentlichen Forderungen berücksichtigt: Die ursprünglich vorgesehene Zusammenrechnung des Wertes aller Leistungen, die in einem funktionalen Zusammenhang stehen, wurde gestrichen und klargestellt, dass Bau- und Planungsleistungen nicht gemeinsam vergeben werden müssen.
Dafür hatten sich die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und ihre Mitglieder in intensiven Gesprächen mit der Politik und vielen Veröffentlichungen eingesetzt. Der Einsatz habe sich gelohnt, sagte Präsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter und bedankte sich bei den Kammermitgliedern für ihr großes Engagement.
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