Information der Obersten Baubehörde

Vergabe Freiberuflicher Dienstleistungen im Bereich der Staatsbauverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern

 

München   -  29.08.2016

Die Oberste Baubhörde informiert mit ihrem Schreiben vom 26.08.2016 über:

Vergabe Freiberuflicher Dienstleistungen im Bereich der Staatsbauverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern;
OBBS vom 15.06.2016
Fortschreibung VHF Bayern:
Einführung neues Muster für Stufenabrufe, für die Beauftragung von vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges gemäß § 10 HOAI und von Besonderen Leistungen;
Einführung neuer Muster für Vergabeverfahren über dem Schwellenwert im Abschnitt III A des Handbuches;

Die Vergabe von Aufträgen über Freiberufliche Dienstleistungen sowie deren Honorierung und Abwicklung hat ausschließlich nach den Vorschriften des Handbuches für Vergabe und Durchführung Freiberuflicher Dienstleistungen (VHF Bayern) zu erfolgen.

Mit dem OBBS vom 15.06.2016 wurde mitgeteilt, dass eine Anpassung der Verträge mit Neubewertung der Teilleistungen beim Abruf weiterer Leistungsstufen unter geändertem Preisrecht nicht mehr notwendig ist. Gleichzeitig wurde das Vertragsmuster VII.03 des VHF Bayern mit den zugehörigen Formblättern VII.03.2ff und der Richtlinie VII.03.0 in Teilen außer Kraft gesetzt und ein überarbeitetes Muster mit aktualisierter Richtlinie in Aussicht gestellt.

Dieses steht nun im Abschnitt VI des VHF Bayern, Allgemeine Unterlagen zu allen Verträgen, unter VI. 25 mit zugehöriger Richtlinie VI.25.0 neu zur Verfügung. Es kann sowohl für die Abrufe von Leistungsstufen, für die Beauftragung von vertraglichen Änderungen des Leistungsumfanges gemäß § 10 HOAI, als auch für die Beauftragung von Besonderen Leistungen Anwendung finden. Durch das Ausfertigen von nur einer Vereinbarung kann nun eine gleichzeitige Beauftragung der drei vorgenannten Arten der Vertragsfortschreibung erfolgen.

Das zwischenzeitlich für Stufenabrufe verwendbare alte Muster VI.25 ist ab sofort nicht mehr anzuwenden und das Muster VII.03 mit zugehöriger Richtlinie VII.03.0 und die Formblätter VII.03.2ff sind ab jetzt vollständig außer Kraft.
Jedoch können Letztere für die Restabwicklung von Einzelfällen noch bei der Obersten Baubehörde, Sachgebiet IIZ5, erbeten werden.

Die Richtlinie zu Abschnitt III.A des VHF (Vergabeverfahren über dem Schwellenwert) wird derzeit überarbeitet und ist entsprechend gekennzeichnet. Jedoch werden im Abschnitt III.A bereits auf dem neuen Vergaberecht basierende neue Muster und Ausfüllanleitungen zur Verfügung gestellt, überholte Muster sind markiert. Gekennzeichnet sind auch die aufgrund der Modernisierung des Vergaberechts überholten Abschnitte III.B, III.C und Abschnitt IV (Durchführung von Wettbewerben).

Die elektronische Lesefassung des VHF (www.vergabehandbuch.bayern.de) sowie die bearbeitbaren Unterlagen (http://www.stmi.bybn.de/vob/default.htm) stehen ab sofort zur Verfügung

Die Regelungen dieses Schreibens sind zu beachten und ab sofort gleichermaßen im Hoch- und Straßenbau sowohl für Bundes- als auch Landesmaßnahmen und in der Wasserwirtschaft anzuwenden.

Anlagen

Schreiben vom 26.08.2016 (PDF)

Stufenabruf, Änderung Leistungsumfang und Besondere Leistung (PDF)

Richtlinie (PDF)

(Quelle: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr)

 

 

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