Grundsatzentscheidung zur Prüfung von Dumpingangeboten

Beschluss des Bundesgerichtshof in Vergabenachprüfverfahren

 

Berlin   -  21.03.2017

Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung zur Prüfung von Angeboten mit ungewöhnlich niedrigen Preisen getroffen. Nach dem BGH-Beschluss in dem Vergabenachprüfverfahren hat ein Konkurrent einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber in die Prüfung der Preisbildung eintritt, wenn ein Angebot aufgrund des signifikanten Unterschiedes zum nächstgünstigen Angebot als ungewöhnlich niedrig erscheint. Dabei sei ein Preisabstand von über 30% zum Angebot der Antragstellerin jedenfalls hinreichend, um den Auftraggeber zu einer Angemessenheitsprüfung zu veranlassen.

Ein Konkurrent kann diese Prüfung im Nachprüfungsverfahren durchsetzen, weil anderenfalls eine Auftragserteilung unter Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz drohen würde. Der BGH geht ferner darauf ein, unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber ein als zu niedrig festgestelltes Angebot ablehnen kann. Diese Ablehnung des Auftraggebers steht nach Auffassung des BGH dabei nicht im Belieben des Auftraggebers, sondern dieser muss eine rechtlich gebundene Ermessensentscheidung treffen. Dabei ist die Ablehnung der Zuschlagserteilung grundsätzlich geboten, wenn der Auftraggeber verbleibende Ungewissheiten nicht zufriedenstellend aufklären kann.

Beschluss zum Nachlesen: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/192303


 

 

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