27.02.2003
BERLIN (27.02.03) Das Bundeskabinett hat am 26. Februar 2003 die Eckpunkte der flächendeckenden Initiative Bürokratieabbau "Mittelstand fördern - Beschäftigung schaffen - Bürgergesellschaft stärken" beschlossen. Der Abbau von Bürokratie ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Innovations- und Investitionskräfte ausgelöst werden. Dies soll den Mittelstand entlasten. Außerdem soll es Wachstum und Beschäftigung begünstigen, die öffentlichen Finanzen stärken und die Bundesverwaltung alles in allem modernisieren.
Sofortprogramm zum Abbau von Bürokratie
Die Initiative Bürokratieabbau soll als Prozess verstanden werden, in den kontinuierlich neue Projekte integriert werden. Stärker als bisher geht es dabei um einen einheitlichen und ressortübergreifenden Ansatz für die gesamte Bundesregierung. Ein Sofortprogramm, das Teil des Gesamtkonzepts ist, wird unverzüglich in Angriff genommen. Es umfasst folgende Kernprojekte:
-Modernisierung des Lohnsteuerverfahrens
-Reform der Handwerksordnung
-Förderung von Existenzgründungen und Kleinunternehmen
-Anhebung der Buchführungsgrenzen für Unternehmen und
-Standardisierung der Einnahme-Überschussrechnung
-Bereinigung des Bundesrechts
-Vereinfachung der amtlichen Statistik
-Reduzierung der statistischen Belastungen der Wirtschaft
-Verschlankung des Vergaberechts
-e-commerce mit Arzneimitteln
-Elektronische Gesundheitskarte
-eGovernment-Initiative BundOnline 2005
-Reform des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst
-Meldesystem in der Sozialversicherung
Weitere Umsetzung der Initiative
Über das Sofortprogramm hinaus ist ein gezielter Abbau von Bürokratie notwendig, der sämtliche Arbeitsbereiche einbezieht. Bis zum Juli 2003 wird das Sofortprogramm deshalb durch weitere Vorhaben und eine detaillierte Ausarbeitung der Eckpunkte zu einem flächendeckenden Gesamtkonzept "Bürokratieabbau" ergänzt.
Um die effektive Umsetzung der Initiative zu gewährleisten, wird ein Staatssekretärsausschuss eingesetzt. Er beschließt die einzelnen Vorhaben und überwacht ihre Realisierung. Ferner soll er das Bundeskabinett regelmäßig über die erreichten Fortschritte unterrichten.
Dem Ausschuss gehören als ständige Mitglieder die Staatssekretäre von Bundesinnenministerium (Vorsitz), Bundesfinanzministerium, Bundesjustizministerium, Bundeswirtschafts- und arbeitsministerium sowie der Chef des Bundeskanzleramts an. Andere Ressorts können von Fall zu Fall hinzugezogen werden. Die Arbeit dieses Gremiums wird durch eine beim Bundesinnenministerium eingerichtete Geschäftsstelle unterstützt.
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