10.07.2003
München, 09.07.03 Der Bayerische Staatsminister Erwin Huber hat am Mittwoch die entscheidenden Punkte zur Entbürokratisierung in Bayern vorgestellt:• Seit Inkrafttreten der ersten Bauordnungsnovelle sind von 1994 bis einschließlich April 2003 in Bayern fast 104.000 und damit fast ein Drittel aller seitdem errichteten Wohngebäude genehmigungsfrei gebaut worden. Dies und das vereinfachte Genehmigungsverfahren haben den Bauherren Gebühren von über 130 Mio. € erspart. Unser Ziel ist es, die Genehmigungsfreistellung im Baurecht generell – auch für gewerbliche Vorhaben - bis zur Sonderbaugrenze auszuweiten und die Baugenehmigungsverfahren noch weiter zu vereinfachen.
• Schwerpunkte der Empfehlungen sind: Wir wollen die Schaffung eines "Kleinunternehmensrechts". Deutschland braucht dringend eine spürbare Entlastung von Regulierung und Bürokratie vor allem für Unternehmen bis 20 Mitarbeiter. Die Staatsregierung bewertet die Vorschläge der Kommission hierzu als sehr effizienten Befreiungsschlag für Unternehmergeist und Arbeit. Ein Beispiel: Nach einer Untersuchung im Auftrag der EU aus dem Jahr 2002 dauert allein die Gründung einer GmbH in Deutschland durchschnittlich 22 Werktage, in Großbritannien dagegen nur 7 Tage. Ein britischer Existenzgründer hat also nur ein Drittel des Aufwands wie ein deutscher. Das ist die "deutsche Krankheit" in einer Zahl. Wir haben laut Schätzung der Kommission rund 500.000 Kleinunternehmen in Bayern. Diese Kleinunternehmen sollen vom sozialen Kündigungsschutz entlastet und von den Detailregelungen des Arbeitsstättenrechts befreit werden. Das Arbeitszeitrecht soll flexibilisiert, die Möglichkeiten zur Lösung von der Tarifbindung sollen erweitert werden. Kleinunternehmen sollen durch Abbuchungsverfahren für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge vom Berechnungsaufwand befreit und auch von steuerlichen Buchführungspflichten deutlich entlastet werden. Dieses "Wirtschaftsrecht light" ist ein sehr konkretes Rezept gegen die spezifischen Belastungen von Kleinunternehmen. Wir wollen Kleinunternehmen wirtschaftliche Perspektiven zurückgegeben und Neugründungen wieder attraktiv machen.
• Zweitens: Wir wollen die Bündelung und Straffung der Prüfzuständigkeiten in der technischen Arbeitssicherheit. Wir wollen die drastische Vereinfachung und Vereinheitlichung der Sicherheitsvorschriften. Wir wollen weniger Vorschriften, weniger Genehmigungen und weniger Prüfungen. Firmeninhaber müssen sich um die Entwicklung der Märkte, um die Kundenzufriedenheit sowie um Produktqualität und -innovation kümmern. Unnötige Zeitverluste durch unkoordinierte Doppel- oder Mehrfachprüfungen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht oder auch des TÜV sind kontraproduktiv. Zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen im Arbeitssicherheitsrecht schlägt die Kommission eine Lösung vor: Betriebsprüfungen werden durch ein beliehenes Unternehmen, beispielsweise den TÜV, durchgeführt. Routinemäßig prüfen Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften überhaupt nicht mehr. Die Gewerbeaufsicht ist nur noch als Aufsicht über die Kontrolleure sowie für Schwerpunktaktionen zuständig. Die Staatsregierung wird diese sehr weit gehenden Vorschläge prüfen.
• Örtliche Anlaufstellen mit dem Ziel: "Alles-aus-einer-Hand" erlauben eine schnellere Erledigung aller Formalitäten, wie Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister oder Anmeldungen bei Finanzamt und Krankenkasse. Im Wesentlichen wird die Bündelung durch Übertragung von Aufgaben an die Landratsämter und an die Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern erreicht. Hierfür vernetzen wir alle beteiligten Stellen - Kammern, Gemeinden, Landratsämter und die Sozialversicherungsträger.
• Viertens: Wir wollen mehr Bürgerservice für jedermann. Wir wollen den konsequenten Ausbau von E-Government via Internet. Bestes Beispiel ist die Elektronische Steuererklärung (ELSTER), die in Bayern entwickelt wurde und mittlerweile deutschlandweit mit großem Erfolg eingesetzt wird. Diesen Weg müssen wir konsequent weiter gehen: Möglichst viele Informationen und Formulare sollten möglichst bald online verfügbar sein. Auch ein zeitnaher E-Mail-Verkehr sollte rasch möglich werden. Die Möglichkeiten für Beratung, Kommunikation und Interaktion zwischen der Verwaltung und den Bürgern beziehungsweise den Unternehmen sollen weiter verbessert werden. Die Staatsregierung setzt sich zum Ziel, dass in drei bis vier Jahren alle Dienstleistungen der Verwaltung, die sich dafür besonders anbieten, online abgewickelt werden können. Hier appelliere ich erneut an die Kommunen, diesen Weg entschieden mitzugehen.
• Außerdem arbeitet die Staatsregierung daran, die Kommunen zu entlasten. Standards und Vorschriften werden überprüft und reduziert. Dazu liegen der Projektgruppe Verwaltungsreform 331 Vorschläge vor. Diese werden derzeit bearbeitet. Noch im September wird die Staatsregierung Entscheidungen treffen zur Entlastung der Kommunen. Ich nenne als Beispiele den Wegfall der Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen im Baurecht, die Suche nach verstärkten Pauschalierungen im kommunalen Finanzausgleich und Förderrecht, die Abschaffung diverser Statistiken, die Überprüfung der Fehlbelegungsabgabe und viele andere Punkte.
Das komplette Ergebnis der Henzler-Kommission finden Sie unter:
http://www.buerokratieabbau-bayern.de
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